Wenn das private Surfen am Arbeitsplatz zur Kündigung führen kann
Kündigungsgrund Internet

Wenn das private Surfen am Arbeitsplatz zur Kündigung führen kann

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Fast jeder Zweite (46,3 Prozent) surft am Arbeits-beziehungsweise Ausbildungsplatz im Netz. Das zeigt eine AGOF-Umfrage zum Ort der Internetnutzung in Deutschland im Mai 2015. Wer vor dem nächsten Meeting noch schnell seinen Facebook-Account checkt oder ein Schnäppchen auf eBay ersteigert, riskiert jedoch im schlimmsten Fall seinen Job.

Denn die privaten Klicks im Büro sind vielen Chefs ein Dorn im Auge. Das Magazin CHIP hat die wichtigsten Rechte und Pflichten zusammen gefasst und klärt auf, wann der Gruß von der Firmen-Mailadresse zum Roulettespiel wird.

Arbeitsvertrag

Bei der privaten Nutzung des Internets kommt es in erster Linie auf die internen Regeln des Betriebs an. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man deshalb dringend einen Blick in den Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder die Konzernrichtlinien werfen. Dort steht in der Regel, ob – und mitunter wann – Chatten, Surfen oder Mailen am Arbeitsplatz erlaubt oder verboten sind.

Gewohnheitsrecht

Fehlen klares Verbot und ausdrückliche Erlaubnis, wird es heikel. Hier kann es hilfreich sein zu klären, was die Kollegen machen. Nutzen sie das Internet auch für private Zwecke und duldet der Vorgesetzte dies über einen gewissen Zeitraum, sprechen Juristen von einer „betrieblichen Übung“.

Konkret bedeutet das: Schaut der Chef seinen Angestellten ein halbes bis ein Jahr lang ohne Gegenmaßnahmen beim Surfen zu, ist es offiziell erlaubt. Manko: Der Chef muss aber tatsächlich wissen, dass der Mitarbeiter privat im Netz unterwegs ist.

Smartphone am Arbeitsplatz

Für privates Surfen braucht es keinen PC. Ein Smartphone reicht aus. Allerdings gelten hier die gleichen Regeln wie für den Office-Rechner. Firmen bezahlen Beschäftige, damit diese ihre Arbeitskraft entsprechend zur Verfügung stellen. Private Telefonate, Chats oder ähnliches fallen in der Regel nicht darunter. Wer also pausenlos WhatsApp-Nachrichten schreibt und dadurch seinen beruflichen Einsatz vernachlässigt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Als strittig gilt in diesem Zusammenhang die Sozialadäquanz: Ist die Kommunikation über die Nachrichten-App bereits genauso üblich wie ein kurzer Austausch im Büro über diverse Themen? Noch gibt es keine Richtersprüche zu dieser Frage.

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