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Sabbatical: Eine Job-Auszeit nehmen, um mit neuen Ideen zurückzukehren

Porträtfoto vonPorträtfoto vonPorträtfoto von Carolin Fischer, Content-Managerin und Redakteurin für onpulson.de, einem Fachportal für Unternehmer und Führungskräfte aus dem Mittelstand
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Schon mal über eine längere, zeitliche Unterbrechung im Beruf nachgedacht? Sabbatical heißt dafür der Begriff. Amerikanische Universitätsprofessoren haben den Sabbatical im Westen eingeführt, um Forschungssemester einzulegen. Seit einigen Jahren gibt es Sabbaticals auch in Unternehmen: Arbeitnehmer gönnen sich eine Auszeit auf Zeit- diese kann zwischen drei Monaten bis zu einem Jahr liegen.

Woher stammt der Begriff Sabbatical?

Ursprünglich stammt der Begriff aus der Tora, der Heiligen Schrift der Juden. Sie sagt, dass alle sieben Jahre der Ackerbau ruhen soll, damit der Boden sich erholen kann. In Israel halten sich einige Bauern weiterhin an die Vorschrift aus der Hebräischen Bibel.

Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise und bei rückläufiger Auftragslage stehen die Chancen der Mitarbeiter nicht schlecht, bei Ihrem Chef ein Sabbatical durchzusetzen. Es gibt einige Führungskräfte, die sich dadurch finanzielle und personalpolitische Vorteile versprechen. Wenn auch langsam setzt sich bei einigen Chefs das Bewusstsein durch, dass ihre Mitarbeiter nach einer längeren Abwesenheit wieder motivierter zu ihrer Arbeitsstelle zurückkehren werden.

Dennoch ist, auch wenn mit dem Arbeitgeber so ausgemacht, eine Rückkehr in alte Strukturen, nicht immer der Fall. Eine Auszeit wird genutzt, um sich persönlich weiter zu entwickeln. Manchmal steht am Ende dieser Entwicklungsphase auch eine neue Arbeitsstelle auf der Wunschliste. Oder ein „Downshifting“ im eigenen stressigen Job ist angesagt. Lassen Sie sich überraschen, was Ihnen Ihr Sabbatical für neue Chancen und Perspektiven eröffnet.

Warum wird ein Sabbatical genommen?

  1. Studium, Weiterbildung, Promotion
  2. Sprachkurs im Ausland
  3. Pflege eines Angehörigen
  4. Weltreise machen
  5. Animateur auf einer Ferieninsel
  6. Weinbauer in Chile
  7. Soziales Engagement in Non-Profit Organisationen

Teilzeit- und Befristungsgesetz als rechtliche Basis

Die rechtliche Grundlage für ein Sabbatical bietet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 1. Januar 2001. Dies sieht eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit vor. Angewandt wird es ab einer Unternehmensgröße von mehr als 15 Mitarbeitern und eine Beschäftigungsdauer von über sechs Monaten. Es leitet sich kein gesetzlicher Anspruch ab. Ein Sabbatical kann durch den Chef jederzeit aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden.

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Auch Beamte haben nach der Arbeitszeitverordnung ein Recht auf flexible Arbeitszeit. Allerdings sind es nur drei Prozent der Unternehmen in Deutschland, die von sich aus einen Sabbatical anbieten. Insbesondere große Betriebe haben für ihre Angestellten Freistellungsregelungen entwickelt. Dazu zählen Firmen wie BMW, Audi oder IBM. Bei kleineren Betrieben müssen Sie als Angestellter bei Ihrem Chef oft noch Überzeugungsarbeit leisten. In jedem Fall ist es von großer Bedeutung, welche Argumente Sie bei Ihrem Vorgesetzten für Ihren Ausstieg auf Zeit vor bringen. Dazu zählt unter anderem gute Kontakte knüpfen, den eigenen Horizont zu erweitern und Know-How zu erwerben, das Sie nach Ihrer Rückkehr gut in Ihrer Firma mit einbringen können.

Welche Arbeitszeit-Modelle gibt es für Sabbaticals?

  1. In vielen Firmen ist es möglich, durch Arbeitszeitkonten Freizeit an zu sparen, die dann in einem Stück genommen werden können, ohne dass es Einbußen beim Gehalt oder der Sozialversicherung gibt.
  2. Teilzeitsonderform-Modell: Es sieht vor, dass Sie über 3 Jahre 40 Stunden pro Woche arbeiten, aber nur 30 Stunden pro Woche bezahlt werden. Das 4. Jahr ist frei, wird aber wie vorher bezahlt. Auch hier zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge.
  3. Unbezahlten Urlaub nehmen.
  4. Kündigung der jetzigen Arbeitsstelle und in unbezahlten Urlaub vor der nächsten Festanstellung gehen.

Wie sichere ich mich für ein Sabbatical ab?

  1. Regeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber Einkommen, potentielle Krankheitsfälle und Urlaubsansprüche.
  2. Halten Sie Ihren Ausstieg und Ihren Wiedereinstieg in die Firma schriftlich fest.
  3. Sie sind in der Zeit selbst für Ihre Krankenversicherung verantwortlich. Wichtig ist, dass sich hierbei keine Lücken im Versicherungsschutz ergeben.
  4. Bei Auslandsaufenthalten sollte eine Auslandskrankenversicherung mit Krankenrücktransport abgeschlossen werden.

Über den Autor

Porträtfoto vonPorträtfoto vonPorträtfoto von Carolin Fischer, Content-Managerin und Redakteurin für onpulson.de, einem Fachportal für Unternehmer und Führungskräfte aus dem Mittelstand

Carolin Fischer Carolin Fischer ist Content-Managerin und Redakteurin bei onpulson.de. Sie ist spezialisiert auf die Themen "Personal", "Mittelstand" und "Karriere". Zuvor hat sie mehrere Jahre für die Süddeutsche Zeitung in München gearbeitet und ist heute noch u.a. im PR-Bereich tätig.
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Kommentare

  1. von Daniel von SabbaticalBackpacking am 03.05.2015 | 13:20

    Hallo, zum Thema Sabbatical entsteht ein neuer Blog http://www.sabbaticalbackpacking.com darin gibt es viele Informationen zu dem Thema, zum Beispiel „Wie frage ich meinen Chef nach einem Sabbatical“ Dazu habe ich mehrer Geschäftsführer interviewt. Außerdem finden Sie dort viele hilfreiche Tipps zum Thema Reisen während einer Auszeit.

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