Wirtschaftslexikon

Einkommensteuer

Definition: Was ist eine Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die direkt auf das Arbeitsentgelt der Steuerpflichtigen zugreift und an die Regierung gezahlt wird.

Diese Steuerart wird nicht von Unternehmen, sondern von natürlichen Personen entrichtet. Sie hängt von der Höhe des Einkommens ab und ist gestaffelt. Das Gesetz sieht vor, dass sämtliche Einkunftsarten besteuert werden, also Einkünfte aus:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • aus Gewerbebetrieb
  • aus selbstständiger Arbeit (Freiberuflichkeit)
  • aus nicht-selbstständiger Arbeit
  • aus Kapitalvermögen
  • aus Vermietung und Verpachtung
  • aus sonstigen Einkünften

Für Freiberufler ist die Einkommensteuer die einzige Steuerart, die sie zu entrichten haben, abgesehen vom Solidaritätszuschlag, der sich mittlerweile leider als „stillschweigende zweite Einkommensteuer“ eingebürgert hat, und von der Kirchensteuer, sofern eine Kirchenmitgliedschaft besteht.

Sie fällt natürlich nur dann an, wenn Gewinne erwirtschaftet wurden. Bei Verlusten ist ein so genannter „Verlustrücktrag “ oder „Verlustvortrag“ möglich, der rückwirkend die Steuer für das zurückliegende oder das folgende Jahr reduziert. Allerdings werden Verluste nur dann berücksichtigt, wenn absehbar ist, dass das betreffende Unternehmen auf Dauer wieder Gewinne erwirtschaften wird. Im Gegensatz zur Lohnsteuer wird die Einkommensteuer nicht monatlich, sondern vierteljährlich gezahlt.

Video: Berechnung der Einkommensteuer

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Einkommensteuer

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Einkommensteuer income tax
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