Wirtschaftslexikon

Amtlicher Handel

Definition: Was ist der Amtliche Handel?

Der »Amtlicher Handel« ist die höchste Kategorie der verschiedenen Marktsegmente des deutschen Börsenhandels mit den strengsten Zulassungsvoraussetzungen. Um im amtlichen Handel zugelassen zu werden, muss die Aktiengesellschaft ein Prospekt veröffentlichen, das genaue Angaben über die für die Beurteilung des Unternehmens erforderlichen Kennziffern angibt. Hinzu kommt die Publizierung des Geschäftsberichtes und der Satzung. Das Unternehmen muss mindestens 3 Jahre existieren und in dieser Zeit jährlich seine Bilanz vorgelegt haben. Ein Viertel der herausgegebenen Aktien müssen vom breiten Publikum über die Börse zu erwerben sein. Die im amtlichen Handel notierten Unternehmen haben sich verpflichtet, jährlich ihre Bilanz zu veröffentlichen und darüber hinaus Zwischenberichte zu erstatten.

© Campus Verlag & Onpulson.de

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