Wirtschaftslexikon

Direct-Clearing-Mitglied

Definition: Was ist ein Direct-Clearing-Mitglied?

Das Direct-Clearing-Mitglied (DCM) ist als Mitglied der Clearingstelle einer Terminbörse dazu berechtigt, das Clearing der eigenen Geschäfte und das seiner Kunden durchzuführen.

© Deutsches Derivate Institut

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