Wirtschaftslexikon

Abandonrecht

Definition: Was ist das Abandonrecht?

Abandonrecht ist grundsätzlich eine Option, auf ein bestimmtes Recht zu verzichten. Es bedeutet In Bezug auf:

1. Börsentermingeschäfte: Das Recht, am Prämienerklärungstag vom Kauf bzw. der Lieferung einer kontrahierten (bestellten) Aktie zurückzutreten.

2. Aktienrecht: Das Recht eines Aktionärs bei Umwandlung einer GmbH in eine AG, seine Aktien der neuen Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, sofern er der Umwandlung widersprochen hat.

3. Gesellschaftsrecht:
Das Recht eines GmbH-Gesellschafters auf seine Nachschußpflicht zu verzichten und stattdessen seine Gesellschaftsanteile zur Verfügung zu stellen.

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Abandonrecht

DeutschEnglisch
Abandonrecht right of abandonment
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