Wirtschaftslexikon

Betriebsrat

Definition: Was ist ein Betriebsrat?

1. Ein Betriebsrat ist zum einen ein von den Mitarbeitern eines Unternehmens gewählter Repräsentant, der die Gefühle, Wünsche und Beschwerden der Arbeitnehmer der Geschäftsleitung gegenüber vertreten soll. Ein Betriebsrat ist oft die erste Anlaufstelle für Dienstvorgesetzte und Personalchefs bei ihren Verhandlungen mit einer externen Gewerkschaft. Laut Betriebsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat in viele Entscheidungsprozesse im Unternehmen mit einzubeziehen. Es besteht ein Recht auf Mitbestimmung.

2. Zum anderen lässt sich der Begriff Betriebsrat als die Vertretung, der in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, definieren. Er wird auf Verlangen der Arbeitnehmer gewählt, wobei die Zahl seiner Mitglieder von der Betriebsgröße abhängt. Seine Aufgaben regelt das Betriebsverfassungsrecht. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in sozialen Fragen (z. B. Entlohnungsgrundsätze oder Gestaltung der Arbeitszeit) sowie in personellen Angelegenheiten (so bedürfen Einstellungen und Kündigungen in der Regel der Zustimmung des Betriebsrats). Darüber hinaus steht dem Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu (etwa bei Betriebsstilllegungen oder Rationalisierungsvorhaben), er kann solche Vorhaben jedoch nicht verhindern.

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Betriebsrat

DeutschEnglisch
Betriebsrat works committee
staff association
work council
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