Wirtschaftslexikon

Börsenrat

Definition: Was ist ein Börsenrat?

Der Börsenrat besteht aus 24 Mitgliedern, die für 3 Jahre gewählt werden. Die Aufgaben des Börsenrates werden in der jeweiligen Börsenordnung festgelegt; u.a. erlässt er die Börsen- und Gebührenordnung, die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, die Bedingungen für die Geschäfte an der Börse, die Schiedsgerichtsordnung (Börsenschiedsgericht) und die Geschäftsbedingungen für das Termingeschäft.

© Deutsches Derivate Institut

   vorheriger Begriff
«
nächster Begriff    
»
Erhalten Sie jeden Monat die neusten Business-Trends in ihr Postfach!
X