Wirtschaftslexikon

Börsentermingeschäftsfähigkeit

Definition: Was ist Börsentermingeschäftsfähigkeit?

Derivative Finanzinstrumente sind an der Börse gem. § 53 Abs. 2 des Börsengesetzes nur für Personen handelbar, welche die sogenannte Börsentermingeschäftsfähigkeit besitzen. Hierfür muss der Investor beispielsweise ausreichend über die Risiken von Börsentermingeschäften informiert sein.

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