Wirtschaftslexikon

Gleichbehandlung

Definition: Was ist Gleichbehandlung?

Gleichbehandlung ist ein Grundsatz in der Europäischen Gemeinschaft, die von den Mitgliedstaaten verlangt, dass mit Blick auf Beschäftigung, Berufsausbildung und Arbeitsbedingungen keine Diskriminierung stattfindet. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird europaweit über entsprechende Richtlinien und die nationale Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten angewandt.

Es handelt sich hierbei um einen Grundsatz in der Europäischen Gemeinschaft, der von den Mitgliedstaaten verlangt, dass mit Blick auf Beschäftigung, Berufsausbildung und Arbeitsbedingungen keine Diskriminierung stattfindet. Der Grundsatz wird europaweit über entsprechende Richtlinien und die nationale Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten angewandt. Der Begriff bezieht sich ebenfalls auf die Chancengleichheit und die Gleichberechtigung auf Basis der Menschenrechte.

Im Sinne der Gleichbehandlung ist die individuelle Besserstellung von Arbeitnehmern erlaubt. So können sich Gruppen von Beschäftigten, die zum Beispiel das selbe Alter oder die identische Positionen haben, sich auch zusammentun und sich gegenüber Gruppen anderer Charakteristika abgrenzen.

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