Wirtschaftslexikon

Selbsteintritt

Definition: Was ist ein Selbsteintritt?

Selbsteintritt ist die Befugnis einer Person, durch bestimmtes Verhalten in ein, zwischen anderen Beteiligten abgeschlossenes Geschäft als Vertragspartner einzutreten oder das Geschäft im Innenverhältnis auf eigene Rechnung zu nehmen (Kommissionär).

© Deutsches Derivate Institut

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