Wirtschaftslexikon

Spesen

Definition: Was sind Spesen?

Spesen sind persönliche Ausgaben, die Angestellten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Dienst der Organisation entstehen und ihnen vom Arbeitgeber erstattet werden.

Das Bundesfinanzministerium hat ab dem 01.01.2017 Folgendes festgelegt:

Sachbezugswerte

Mahlzeiten, die arbeitstäglich vergünstigt oder unentgeltlich an Beschäftigte ausgehändigt werden, sind mit dem amtlichen anteiligen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu berechnen sind. Das heißt:

  • Frühstück: 1,70 EUR
  • Mittag- und Abendessen: 3,17 EUR
  • Vollverpflegung: 8,04 EUR

Frühstückspauschale

Bei der Frühstückspauschale, das heißt bei nicht ausgewiesenen Kosten für das Frühstück, ist bei einer Übernachtung im Inland der Spesensatz um 4,80 EURO zu kürzen. Bei einer Übernachtung im Ausland beträgt die Kürzung 20 % des entsprechenden Pauschbetrages für Verpflegungsmehraufwendungen.

Zusätzlichen Pauschalen bei Inlandreisen

Bei zusätzlichen Pauschalen bei Inlandreisen beträgt der Abzug für ein Mittagessen im Hotel 9,60 Euro, der Abzug für ein Abendessen im Hotel 9,60 Euro. Bei der Reisekostenabrechnung von Dienstreisen vom Inland in das Ausland richtet sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor Mitternacht angereist hat. Hierbei gilt die Ortszeit.

Zusätzlichen Pauschalen bei Auslandsreisen

Für Reisen ins Ausland, die einen Tag lang dauern, und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland ausschlaggebend.
Für die Pauschalen bei Auslandsreisen für ein Mittagessen bzw. Abendessen im Hotel je 40% des jeweiligen Pauschbetrages für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden abgezogen.

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Spesen

DeutschEnglisch
Spesen travel and entertainment expenses
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