Solar-Unternehmen wehren sich gegen Kürzung der Solarstromförderung
Die Beschäftigten von 35 Solar-Unternehmen haben am heutigen Donnerstag bundesweit gegen die geplante Kürzung der Solarstromförderung protestiert. Anfang des Jahres wurde die Subvention der Einspeisvergütung bereits planmäßig um zehn Prozent gesenkt. Die Bundesregierung will nun zusätzliche 15 Prozent im April streichen. Wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) mitteilt, sieht der Gesetzesentwurf von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) bis Anfang nächsten Jahres ein schrittweises Rückfahren der Förderung um bis zu 44 Prozentpunkte vor. Nach Angaben von BSW-Solar sind 60.000 Menschen in der Photovoltaik-Branche beschäftigt. „Röttgens Rotstift würde zehntausende dieser zukunftsfähigen Arbeitsplätze gefährden und die Spitzenposition des Wirtschaftsstandortes Deutschland beim Klimaschutz gefährden“, erläutert Norbert Körnig,Geschäftsführer von BSW Solar, die Auswirkungen auf Bundesebene.
Neben einer Demonstration im Berliner Regierungsviertel haben viele Solar-Firmen auch Protestaktionen auf ihrem Werksgelände abgehalten. Die Schott Solar AG im hessischen Alzenau hat kurzzeitig symbolisch das Werk geschlossen. Unternehmensangaben zufolge sind 1.200 Arbeitsplätze betroffen, wenn die Regierungspläne greifen. Eine Abschwächung der Einspeisevergütung müsse „maßvoller und nicht so kurzfristig“ erfolgen, sagte ein Unternehmenssprecher. Mathias Kamolz, technischer Geschäftsführer der Conergy Solarfabrik in Frankfurt/Oder, sieht das genauso: Die vorgeschlagenen Absenkungen würden „zu schnell und zu drastisch“ kommen. „Hier wird ein komplexes System mit Schockmaßnahmen bedroht, statt es mit klugen, umsichtig gewählten Einschnitten zu steuern. Das gleicht einer Regulierung mit dem Vorschlaghammer.“
Günther Cramer, Vorstandssprecher der SMA Solar Technology und Präsident von BSW-Solar, weist auf den internationalen Wettbewerb „insbesondere mit chinesischen Anbietern“ hin: „Dabei handelt es sich aber um einen ungleichen Wettbewerb, denn die chinesische Modulindustrie profitiert im eigenen Land unter anderem von niedrigen Löhnen, Steuervergünstigungen und besonders von einer künstlich niedrig gehaltenen Währung.“ Diese Wettbewerbsvorteile seien für die deutsche Zell- und Modulindustrie schon heute kaum zu kompensieren. Von der Gesetzesänderung würde vor allem die asiatische Konkurrenz profitieren.
Die Pläne des Bundesumweltministeriums im Überblick
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums ändert sich nichts im Vergleich zu den bisherigen Regelungen im Erneuerbar Energien Gesetz (EEG) bei einem Zubau innerhalb des Korridors von 2.500 – 3.000 MegaWatt. „Erst wenn der Zubau mehr als 3.500 MegaWatt beträgt, gehen wir davon aus, dass die Vergütungssätze schneller sinken können. Die Degression erhöht sich dann in jeweils 1.000 MegaWatt-Schritten um jeweils weitere 2,5 Prozent“, heißt es auf der Seite des Bundesumweltministeriums. Bei einem Zubau von weniger als 2.500 MegaWatt solle die Vergütung dann steigen, „indem die Degression in 500 MegaWatt-Schritten um jeweils 2,5 Prozent gesenkt wird.“
Wie es weiter auf der Seite des Bundesumweltministeriums heißt, werden die Vergütungssätze um 15 Prozent einmalig und zusätzlich abgesenkt. „Bei Dachanlagen greift diese Regelung zum 1. April 2010. Bei Freiflächenanlagen wird aufgrund der längeren Planungszeiten eine längere Frist gewährt. Die Absenkung erfolgt hier erst zum 1. Juli 2010“.
Der Vergütungssatz für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen werde zusätzlich zu den 15 Prozent um zehn Prozent, das heißt insgesamt um 25 Prozent abgesenkt. Die Absenkung sei wie bei den anderen Freiflächenanlagen zum 1. Juli 2010 vorgesehen. Bislang war es laut EEG nur zulässig, Freiflächenanlagen bis Ende 2014 zu bauen. Diese Frist heben wir auf. Das bedeutet langfristige Planungssicherheit.
(BörseGo)


0Kommentare
Es wurde bisher noch kein Kommentar verfasst. Starten Sie die Diskussion!