Im Laufe des Bestehens einer Gemeinschaftspraxis sammeln sich Datenbestände an. Was geschieht aber mit dem erhobenen Datenbestand, wenn eine Gemeinschaftspraxis aufgelöst wird? Der folgende Beitrag behandelt diese Thematik am speziellen Fall der lokalen Datenspeicherung in der Arztpraxis.
Themengebiet: Recht
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Abmahngefahr bei Preiserhöhungen in Online-Shops
Der BGH entschied, dass man die Preise für ein Produkt im Shop erst erhöhen darf, wenn die entsprechende Änderung auch in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Dies sei dem Händler zuzumuten, denn der Verbraucher erwarte eine “höchstmögliche Aktualität”.
Arbeitnehmerdatenschutz: Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Arbeitsverhältnis
Steht dem Arbeitgeber keine Erlaubnisnorm zum Umgang mit den Daten des Arbeitnehmers zur Verfügung, ist die Verarbeitung und Nutzung dessen personenbezogener Daten grundsätzlich nur zulässig, wenn der betroffene Arbeitnehmer zuvor in die Verarbeitung seiner Daten einwilligt.
Datenschutzrechtliche Risiken der elektronischen Gesundheitskarte
Aktuell befindet sich die elektronische Gesundheitskarte in der Testphase und soll gemäß § 291a SGB V die Krankenversicherungskarte zukünftig ersetzen. Nach dem momentanen Stand soll die Einführung der Gesundheitskarte bis Ende 2010 bundesweit durchgeführt sein. Mit der elektronischen Gesundheitskarte könnten Ärzte alle relevanten medizinischen Daten unmittelbar abrufen. Neben den Vorteilen für die Gesundheitsversorgung birgt diese Art der Datenerfassung und –speicherung aber auch Sicherheitsrisiken, nicht zuletzt im datenschutzrechtlichen Bereich.
Der Datenschutz in einer Arztpraxis – Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen Sie beachten?
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind personenbezogene Daten über den Gesundheitszustand so genannte „besondere Arten personenbezogener Daten“. Daher werden an die Verarbeitung dieser Daten besondere datenschutzrechtliche Anforderungen gestellt. Auswirkungen hat dies insbesondere auf die informationstechnische Verarbeitung und Sicherung dieser Daten in Arztpraxen sowie im übrigen Gesundheitsbereich. Der Artikel zeigt auf, welche datenschutzrechtlichen Aspekte in einer Arztpraxis berücksichtigt werden sollten und warum sich die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben letztlich auch finanziell für Sie auszahlt.
Wie Sie E-Mail-Marketing-Software datenschutzkonform einsetzen
Marketingmaßnahmen per E-Mail sind eine kostengünstige Möglichkeit, die eigenen Produkte zu bewerben. Häufig wird von Unternehmen hierbei auf spezielle E-Mail-Marketing-Software zurück gegriffen, die sowohl die gesicherte Zustellung wie auch das spezifizierte Adressmanagement beherrscht. Hierbei sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Der folgende Beitrag untersucht insbesondere die wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Aspekte beim Einsatz solcher Software.
Die Abberufung des Datenschutzbeauftragten durch die Aufsichtsbehörde
Für Datenschutz-Aufsichtsbehörden besteht die Möglichkeit, von Unternehmen die Abberufung des Datenschutzbeauftragten zu verlangen, wenn dieser die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit nicht besitzt. Der folgende Beitrag erläutert Details, Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines solchen Abberufungsverlangens.
Die wichtigsten Datenschutz-Regelungen im Arbeitsverhältnis
Der Arbeitnehmerdatenschutz ist in Deutschland nicht übersichtlich in einem eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geregelt, auch wenn dies verfassungs- und europarechtlich an sich gefordert wäre. Vielmehr ergeben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus der Anwendung des allgemeinen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und einer Reihe bereichspezifischer Vorschriften.
Ist in einer Arztpraxis die Beschäftigung eines eigenen Datenschutzbeauftragten erforderlich?
Daten über die eigene Gesundheit sind sensibel zu handhaben. Dies spiegelt sich von jeher wider in der ärztlichen Schweigepflicht. Im Rahmen der Möglichkeiten elektronischer Datenverarbeitung drängt sich von Patientenseite her immer mehr das Bedürfnis auf, die eigenen Patientendaten besonders zu schützen. Niedergelassene Ärzte in Deutschland müssen generell die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes für den nicht-öffentlichen Bereich beachten.
Nach der BDSG Novelle: Der Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten
Bereits vor der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im vergangenen Jahr war der interne Datenschutzbeauftragte nicht als gewöhnlicher Arbeitnehmer zu sehen. Vielmehr hatte er als privilegierter Funktionsträger die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überwachen und die dahingehend nötigen Kontrollen durchzuführen. Mit der am 1.9.2009 in Kraft getretenen BDSG Novelle II wurde nun ein Sonderkündigungsschutz in das Gesetz aufgenommen, mit der die unabhängige Position des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen gestärkt werden soll.
Kauf von „Altadressen“ nach der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes – ist die Übergangsregelung des § 47 BDSG anwendbar?
Zum 1.9.2009 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) novelliert. Die Vorschriften hinsichtlich der Verwendung von Daten zu Werbezwecken wurden hierbei verschärft. Der Gesetzgeber hat in § 47 BDSG eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der so genannte „Altadressen“ (also Adressen, die vor dem 1.9.2009 erhoben worden sind) bis zum 31.8.2012 den alten Regelungen des BDSG unterfallen. Der vorliegende Beitrag untersucht dabei die Frage, ob Unternehmen auch in den Genuss dieser Regelung kommen, wenn sie von Adresshändlern nach dem 1.9.2009 Daten kaufen, die erstmals vor dem 1.9.2009 bei den Betroffenen erhoben worden sind.
Dürfen gekaufte E-Mail Adressen zu Werbezwecken verwendet werden?
Das OLG Düsseldorf hat am 3.11.2009 (Az. I-20 U 137/09) eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Verwendung von E-Mail Adressen zu Werbezwecken getroffen. Danach sollte sich der Käufer von E-Mail Adressen nicht auf die allgemein gehaltene Zusicherung des Verkäufers der Adressen verlassen, die Empfänger hätten in die Verwendung ihrer E-Mail Adressen zu Werbezwecken durch Dritte eingewilligt.
Ausnahmsweise Kündigungsschutz bei fehlendem schriftlichem Elternzeitantrag
Ab Abgabe des schriftlichen Antrags auf Elternzeit besteht Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf dann nur noch mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde kündigen.
Was muss beim Verfahrensverzeichnis und Datenschutzgesetz beachtet werden?
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden an den betrieblichen Datenschutz klare Anforderungen gestellt, damit personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Das BDSG sieht in § 4g Abs. 2 BDSG zu diesem Zweck eine Dokumentation der Datenhaltung und eine Überwachung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungsvorgänge in Form eines sog. Verfahrensverzeichnisses vor, um die Überprüfung des Datenschutzes durch die diversen Kontrollinstanzen zu ermöglichen.
Online-Bonitätsprüfung: Zulässig ohne Einwilligung der Betroffenen?
Die verdeckte Online-Bonitätsprüfung vor Abschluss von Verträgen im Internet erfreut sich hoher Beliebtheit. Aus der Sicht der Verkäufer ist dies verständlich, da sich das Zahlungsausfallrisiko hinsichtlich unzuverlässiger Kunden erheblich verringert. Aus der Sicht der Käufer ist diese Entwicklung jedoch nicht unproblematisch. Durch die Hintergrund-Überprüfung wird schließlich eine ausgesprochen private Information offengelegt, ohne dass der Betroffene hiervon Kenntnis erhält.


