Mitarbeiterbeteiligung: Wenn den Angestellten die Firma mitgehört
Moderne Unternehmensführung

Mitarbeiterbeteiligung: Wenn den Angestellten die Firma mitgehört

Stefan Fritz
Am

Mitarbeiterbeteiligung gewinnt immer mehr an Bedeutung: Es wird viel geredet und noch mehr geschrieben über zeitgemäße Methoden, ein Unternehmen zu führen und Mitarbeiter zu begeistern - aber eines wird dabei fast immer übersehen: die Beschäftigten werden nicht zum Teil des Systems. Die Mitarbeiterbeteiligung wählt einen anderen Ansatz und ist daher auch erfolgreich.

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Mitarbeiterbeteiligung kann zum Beispiel durch eine Gewinnbeteiligung der Beschäftigten stattfinden. Foto: ©scusi0-9/Depositphotos.com

Egal wo wir hinschauen, tagtäglich werden wir bombardiert mit mehr oder weniger klugen Ratschlägen, wie wir zukünftig unsere Beschäftigten begeistern – aber ist das wahre Mitarbeiterbeteiligung? Bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass die überwiegende Zahl der Tipps auf noch mehr Leistung abzielt. Empfehlungen, die auf der Sonnenseite der Führung zu finden sind, integrieren dabei die Beschäftigten in die Prozesse. Aber dennoch haben sie alle einen entscheidenden Denkfehler: der Mitarbeiter bleibt Mitarbeiter, der Unternehmer bleibt Unternehmer.

Letztendlich kann eine Veränderung nur positiv wirken, wenn die Mauer zwischen Mitarbeiter und Unternehmer fällt. Aber genau dies ist für viele Beteiligte auf der Unternehmerseite eine große Hürde. Sie zu überwinden, zahlt sich aber für alle Akteure aus. Das zeigen zahlreiche Praxisbeispiele.

Mitarbeiterbeteiligung – was ist das eigentlich genau?

Mitarbeiter können auf sehr unterschiedliche Art und Weise beteiligt werden. Das Grundfundament ist die partnerschaftliche Unternehmensführung, angefangen von einer offenen Informationspolitik bis hin zur Einbindung der Beschäftigten in Prozesse und Entscheidungen. Mitarbeiterbeteiligungen sollen die Bindung an den Arbeitgeber erhöhen und die Beschäftigten motivieren.

Aber was hat der Mitarbeiter davon, wie genau sieht da die Mitarbeiterbeteiligung aus? Wer profitiert von diesem Schritt? Dies ist eine zentrale Frage, die uns schnell in die monetäre Sphäre bringt. Monetär heißt, der Mitarbeiter darf und soll auch einen Ertrag erhalten, wenn sich die neuartige Unternehmensführung auch ertragsmäßig für das Unternehmen auswirkt.

Jetzt hört man den ein oder anderen Gedanken aus der Richtung „aber Geld motiviert doch nicht“.

Machen wir den Test: Stellen Sie sich die Frage, ob Ihnen Geld / Ihr Einkommen grundsätzlich egal sind. Ich vermute eher nein. Wir alle arbeiten lieber, wenn uns Arbeit Spaß macht. Aber leben können wir von dem Spaßfaktor alleine nicht. Wir benötigen Geld zum Leben und zur Erfüllung unserer Träume. Und genau so geht es unseren Mitarbeitern: mehr Geld lässt mehr Träume real werden.

Genau hier setzt nachhaltige Unternehmensführung an: Wenn wir mehr Leistung oder intelligentes Arbeiten einfordern, dann nur durch entsprechende Gegenleistung am Ende des Prozesses. Zum Beispiel durch eine Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter. Sie werden merken, dass Ihre Mitarbeiter hier zum ersten mal so richtig wach und neugierig werden. Nachhaltiges Engagement ist Ihr Lohn für die Bereitschaft zu teilen. Und wenn Sie genau rechnen, d.h. Ihr Modell richtig konzipieren, haben Sie am Ende aller Tage auch mehr Ertrag zu verzeichnen, als dies heutzutage der Fall ist.

Und dann wird die Mauer schon teilweise eingerissen. Der Wehmutstropfen ist jedoch, dass mit Auszahlung des Gewinnanteils an die Mitarbeiter der Motivationskreislauf wieder neu beginnen muss. Daher gehen wir noch einen Schritt weiter, motivieren die Beschäftigten dauerhaft und schleifen die Mauer vollständig.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung – die hohe Kunst der Unternehmensführung

Nun springen wir gedanklich einmal über unseren Schatten: unsere Mitarbeiter legen Geld im Unternehmen an. Ist das undenkbar? Nein, ist es nicht. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist eine schon in Zeiten der Weimarer Republik praktizierte Form. Aber sie ist noch immer relativ unbekannt, obwohl mit ihr so unendlich viele Vorteile verbunden sind. Und warum ist die Kapitalbeteiligung noch immer unbekannt? Weil zu wenige Unternehmer über ihren Schatten springen. Aber die, die es tun, haben es nicht bereut.

Wir denken daher weiter: Erweitern wir unser Gewinnbeteiligungsmodell um die Regelung, dass ein Teil des Gewinns den Beschäftigten (zur Erfüllung ihrer Träume) ausgezahlt wird. Der Restbetrag verbleibt im Unternehmen. Und dies hat diverse Vorteile, von denen wir hier nur auf drei Aspekte eingehen wollen:

Einsparung von Steuern und SV-Beiträgen: Auf Grundlage von § 3 Ziff. 39 EStG können pro Mitarbeiter und Jahr bis zu € 360 steuer- und sv-beitragsfrei als Beteiligung kapitalisiert werden. Und dies gilt auch für die spätere Auszahlung des Kapitals in der Zukunft. Die einbehaltene Kapitalbeteiligung kann bei richtiger Ausgestaltung als (handelsrechtliches) Eigenkapital in Form einer stillen Beteiligung oder des Genussrechtes verbucht werden. Ihre Hausbank wird Ihnen dies honorieren.

Die Beteiligung wird in Zukunft erfolgsabhängig verzinst. Das heißt., dass der Mitarbeiter nicht nur über die Gewinnbeteiligung am Erfolg des Unternehmens teilhat, sondern auch über die Verzinsung seiner Beteiligung. Somit hat er/sie nun zwei Gründe, sich verstärkt zum Wohle des Unternehmens einzusetzen. Wohlgemerkt, an den bisherigen Entscheidungsstrukturen muss sich nichts ändern, wenn Sie dies nicht wollen: Gesellschafter und Geschäftsführer bleiben in ihrer Stellung unangetastet.

Vermögenswirksame Leistungen integrieren

Wussten Sie schon, dass VL auch in Ihrem Unternehmen eingelegt werden können? Wenn nein, dann sind Sie nicht alleine, denn dieses Thema ist oftmals unbekannt. Bausparen, Aktiensparen, all diese VL-Anlageformen sind präsent. Dank der Lobby der Finanzindustrie.

Aber: hat der Mitarbeiter hier einen Einfluss auf die Rendite des Produktes? Nein, hat er nicht. Er ist Zuschauer und Gebührenzahler. Wenn wir aber stattdessen die VL-Beiträge des Mitarbeiters oder die Zulagen des Unternehmens im Unternehmen belassen, dann beeinflusst der Mitarbeiter durch seine aktive und noch intelligentere Mitarbeit die Rendite seiner Anlage mit. Dies ist eine Kehrtwende, die viele Beschäftigte aufhorchen lässt.

Beteiligungsformen und Bestimmungen

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist in ihrer langen Historie immer weiter entwickelt worden. Heutzutage gibt es für jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter die passende Form: angefangen vom Mitarbeiterdarlehen, über ein Nachrangdarlehen, die bereits erwähnte stille Beteiligung in direkter oder indirekter (durch Zwischenschaltung einer separaten Beteiligungsgesellschaft), das Genussrecht oder eine Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens. Hier können nahezu alle Wünsche und Bedürfnisse erfüllt werden.

Darüber hinaus gilt es nicht nur, die richtige Beteiligungsform zu wählen, sondern innerhalb einer Beteiligungsform die richtigen und passenden Stellschrauben zu finden. Dies alles ist nicht ganz einfach, aber mit fachlicher Unterstützung eines Kenners doch gut und verhältnismäßig schnell zu entscheiden.

Wie geht es weiter?

Sprechen Sie einmal mit anderen Unternehmern, die mit einer Kapitalbeteiligung ihrer Mitarbeiter Erfahrungen gesammelt haben und lassen sich informieren. Zahlreiche weitere Materialien finden sich online. Gut informiert können Sie das Thema Mitarbeiterbeteiligung mit Vertrauten im Unternehmen diskutieren und letztendlich in wohl überlegten Schritten die Modelleinführung vorantreiben. In dieser Hinsicht sollte bedacht werden, dass jedes Mitarbeiterbeteiligungsmodell zum eigenen Unternehmen passen muss. Stellschrauben gibt es diverse und Sie sollten sie alle nutzen. Blaupausen sind dagegen ein schneller und günstiger Weg, führen dagegen nicht zum gewünschten erfolgversprechenden Ergebnis.

Über den Autor

Stefan Fritz

Stefan Fritz Stefan Fritz ist geschäftsführender Gesellschafter der mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH. Die Gesellschaft berät mittelständische Unternehmen auf den Gebieten variable Vergütung, Mitarbeiterbeteiligung und Lebensarbeitszeitkonten. Darüber hinaus ist sie Dienstleister für Mitarbeiterbefragungen. Stefan Fritz ist Autor zahlreiche Fachbeiträge und Bücher.
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