Wirtschaftslexikon

Arbeitgeber

Definition: Was ist der Arbeitgeber?

Ein Arbeitgeber ist eine Person oder eine Organisation, die Menschen für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten bezahlt. Arbeitgeber schließen mit Arbeitnehmern befristete oder unbefristete Verträge ab, um eine Stelle mit regelmäßigem Arbeitsentgelt und unter Beachtung der am jeweiligen Standort gültigen Gesetze zu besetzen. Im Gegensatz zum Begriff des Arbeitnehmers gibt es per Gesetz keine Definition. Es gibt fünf unterschiedliche Formen von Arbeitgebern:

1. Eine juristische Person des privaten Rechts wie z. B. eine GmbH, Aktiengesellschaft oder KGaA.

2. Eine natürliche Person wie z. B. ein Einzelunternehmer.

3. Eine Personenhandelsgesellschaft wie z. B. eine offene Handelsgesellschaft (OHG).

4. Ein nicht rechtsfähiger Personenverband wie z. B. eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

5. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts wie z. B. eine Bundesbehörde oder eine kirchliche Vereinigung.

Zu den beliebtesten Arbeitgebern in Deutschland gehören in der Regel viele DAX-Unternehmen wie u. a. Porsche, Daimler und Siemens.

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Arbeitgeber

DeutschEnglisch
Arbeitgeber employer; taskmaster
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