Home-Office: Definition, Grundlagen und rechtliche Aspekte
Arbeiten von zu Hause

Home-Office: Definition, Grundlagen und rechtliche Aspekte

Porträtfoto Dr. Miriam Prinzen, Rechtsanwaeltin SBS Legal
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Gibt es ein Recht auf Home-Office? Was sind die meist genannten Vor- und Nachteile und was gilt es für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zu beachten? Diese und andere grundlegenden Aspekte sollten Sie über das Home-Office wissen.

1. Die Definition von Home-Office

Als Home-Office bezeichnet man im Allgemeinen das Arbeiten vom heimischen Arbeitsplatz. Man könnte es auch als einen übergreifenden Organisationsansatz zur Flexibilisierung der Arbeit beschreiben.

Jedenfalls kann man Home-Office wie folgt definieren:

„Home-Office, auch Telearbeit genannt, ist eine flexible Arbeitsform, bei der die Beschäftigten ihre Arbeit vollumfänglich oder teilweise aus dem privaten Umfeld heraus ausführen.“

Die Telearbeit lässt sich in drei Formen unterscheiden:

  1. Teleheimarbeit: Der Mitarbeiter arbeitet ausschließlich von Zuhause. Es gibt für ihn keinen Arbeitsplatz im Unternehmen.
  2. Alternierende Telearbeit: Der Mitarbeiter arbeitet sowohl von Zuhause als auch im Unternehmen. Es kann je nach Bedarf zwischen den beiden Arbeitsplätzen gewechselt werden. Dabei handelt es sich um die meist verbreitetste Möglichkeit des Home-Office.
  3.  Mobile Telearbeit: Die Tätigkeit wird an wechselnden Arbeitsorten verübt. Diese Form ist häufig im Vertrieb, bei Kundenbetreuern und Berufsfeldern mit hohem Reiseaufkommen zu finden.

Dabei wir deutlich, dass zwischen der Tätigkeit im Home Office und mobilem Arbeiten unterschieden werden muss. Beim mobilen Arbeiten handelt es sich vielmehr um die ortsunabhängige Ausübung der Tätigkeit, die nicht mit Home-Office gleichzusetzen ist.

2. Ein Recht auf Home-Office

Bisher gibt es keinen Rechtsanspruch auf häusliches oder mobiles Arbeiten. Derzeit liegt es noch im Ermessen des Arbeitgebers ob und wie seine Arbeitnehmer von der Möglichkeit des Home-Office Gebrauch machen dürfen. Eine Pflicht zur Erteilung der Erlaubnis gibt es nicht. Allenfalls bei einem bereits etablierten Umfang und der Nutzung von Home-Office können durch das Rechtsinstitut, der sogenannten betrieblichen Übung, Ansprüche des Arbeitnehmers entstanden sein.

Allerdings gibt es im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bestrebungen, ein „Recht auf Heimarbeit“ gesetzlich zu normieren. Sollte der Plan des BMAS tatsächlich aufgehen, werden dennoch der Arbeitsschutz, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und die unternehmerische Freiheit gemäß Artikel 12 und 14 des Grundgesetzes Beachtung finden müssen. Dabei werden wohl den Mitarbeitern eines Kleinbetriebes (Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten) ebenso wenig ein „Recht auf Heimarbeit“ zugesprochen werden, wie denjenigen Beschäftigten, dessen Anwesenheit unvermeidbar ist, wie zum Beispiel der Verkäufer im Einzelhandel oder der Busfahrer.

Dieses Vorhaben ist entbehrlich und auch nicht sonderlich sinnvoll. So sind die bestehenden Gesetze völlig ausreichend und werden sowohl den Beschäftigten als auch den Unternehmen gleichermaßen gerecht. Viel wichtiger ist es doch, unternehmensinterne Lösungen zu schaffen, die allen Beteiligten gerecht werden. Dabei stehen in den meisten Fällen ohnehin die Flexibilität der Arbeitszeiten und die zeitgemäße Führungskultur des Unternehmens im Vordergrund.

3. Die Vor- und Nachteile von Home-Office

Sicher ist, dass das Modell Home-Office weder nur Vorteile noch nur Nachteile hat. Jeder wird für sich entscheiden müssen, ob das Arbeiten von Zuhause in Frage kommt und den Alltag erleichtert oder eben nicht. Der vorherrschende Zeitgeist ist ganz bestimmt das Fundamt und der Ursprung dieses Formats und wird deswegen gerne gewählt. 40% aller Beschäftigten haben mittlerweile die Möglichkeit von Zuhause aus zu arbeiten. Damit bieten vier von zehn Unternehmen Home-Office an. Richtig ist aber bestimmt auch, dass die Strategien eines Unternehmens noch nie durch die Kommunikation der Mitarbeiter im Rahmen eines Whats-App-Chats festgelegt wurden.

Die folgende Tabelle zeigt die meist genannten Vor- und Nachteile in Bezug auf das Arbeiten im Home-Office:

Home -Office: Vor- und Nachteile

4. Arbeits-und Gesundheitsschutznahmen

Sämtliche Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz für Arbeitsplätze in der Betriebsstätte gelten ebenso für die Arbeitsplätze im Home-Office. So ist der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Arbeitsstättenverordnung zur Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes verpflichtet. Der Beschäftigte hat zur Beurteilung des Telearbeitsplatzes der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Zutrittsrecht zur Wohnung einzuräumen.

Selbstverständlich ist auch im Home-Office der Schutz der Daten sowohl in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung als auch auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen relevant. Dabei ist auch der Beschäftigte dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass keine weitere Person Zugang zu vertraulichen Daten erhält.

Hinzukommen die Vorschriften zur Erfassung der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Auch im Home-Office muss zum Beispiel die elfstündige Ruhephase eingehalten werden. Dazu muss der Beschäftigte auch die im Home- Office geleisteten Arbeitsstunden dokumentieren.

5. Verantwortung des Arbeitgebers für die Ausstattung am Arbeitsplatzes

Die Arbeitsstättenverordnung sieht vor, dass der Arbeitgeber für die Ausstattung des Telearbeitsplatzes zuständig ist. Auch die dadurch entstehenden Kosten sind von ihm zu tragen. Dabei müssen die ergonomischen Erkenntnisse stets berücksichtigt werden. Dazu zählen zum Beispiel, dass

  • der Arbeitstisch eine Arbeitsfläche von mindestens 160 cm x 80 cm haben muss,
  • der Bürodrehstuhl mit neigbarer Rückenlehne höhenverstellbar sein muss und
  • die Beleuchtung muss ein blendfreies Arbeiten erlauben.
  • Falls notwendig muss auch ein Sonnenschutz auf Kosten des Arbeitgebers angebracht werden, sodass keine störenden Reflexionen bestehen.

6. Unfallschutz im Home-Office

Der Beschäftigte ist im Home-Office nur dann versichert, wenn ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und der betriebliche Tätigkeit besteht. Um dies beurteilen zu können, gehen die Gerichte von einer objektiven Handlungstendenz aus. Es stellt sich daher in diesen Fällen regelmäßig die Frage, ob das Unfallgeschehen im konkreten Einzelfall auf der Grundlage der objektiv gegebenen Umstände die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit darstellt.

Ist die Situation nicht ganz eindeutig, muss der Beschäftigte beweisen, dass er einer betrieblichen Tätigkeit nachgekommen ist, als der Unfall geschah.So ist höchste Vorsicht beim Kaffee kochen geboten. Hier ist der Fall m eistens nicht eindeutig, wohingegen ein Unfall während des Kaffeekochens im Unternehmen stets ein Betriebsunfall ist.

Mitarbeitern, die im Home-Office arbeiten, ist zu empfehlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Nur so wird im Fall der Fälle gewährleistet, dass eine Versicherung den Schaden übernimmt.

7. Empfehlung: Home Office-Regelung

Es gibt zwar keine Pflicht, Home-Office-Regelungen für ein Unternehmen zu normieren. Dies wird aber dringend empfohlen. Sei es in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, in einem gesonderten Telearbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung, welche aber stets durch individuelle Regelungen konkretisiert werden sollte.

Im Falle des Bestehens eines Betriebsrates kommt diesem gemäß § 87 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht zu. Auch, wenn das „Recht auf Heimarbeit“ eingeführt werden sollte, ist jedem Unternehmen bereits jetzt zu empfehlen, selber konkrete Bestimmungen zum Home-Office festzulegen. Nur so können die Ansprüche und Erwartungen des Unternehmens und dessen Beschäftigte tatsächlich berücksichtigt und Missverständnisse vermieden werden.

Geregelt werden sollten zum Beispiel die Ausstattung des Telearbeitsplatzes, wozu auch die Kostenerstattung und die Aufwandsentschädigungen zählen. Wichige Aspekte sind zudem der Datenschutz und die Datensicherheit sowie die Nennung der zuständigen Ansprechpartner. Und auch die Dokumentationspflicht zur Arbeitszeit, die Festlegung der Arbeitszeitfenster oder die Einhaltung bestimmter Fristen sollten bestimmt werden.

Über den Autor

Porträtfoto Dr. Miriam Prinzen, Rechtsanwaeltin SBS Legal

Dr. Miriam Prinzen Frau Dr. Miriam Prinzen, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei SBS Legal aus Hamburg ist Expertin im Bereich des Arbeitsrechts und zertifizierte Wirtschaftsmediatorin. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen als Rechtsanwältin begleitet sie ihre Mandanten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Frau Dr. Prinzen beschäftigt sich auch regelmäßig und intensiv mit rechtlichen Fragestellungen, die sich durch gesellschaftliche, politische und ökonomische Veränderungen ergeben. www.sbs-legal.de
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Kommentare

  1. von Hennning Horn am 03.02.2021 | 17:51

    Hallo Fr. Prinzen,

    in Ihrem Artikel zeigen Sie eine Tabelle mit den meist genannten Vor- und Nachteilen.

    Worauf bezieht sich der unter Nachteil genannte Punkt „stärkere Ablehnung“ ?
    Ablehnung von was – von Homeoffice ?

    Danke für kurze Rückantwort. H. Horn

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