Reverse-Charge-Verfahren
Definition: Was ist ein Reverse-Charge-Verfahren?
Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine spezielle Form im Umsatzsteuerrecht und regelt den Übergang der Steuerschuldschaft. Charakteristisch für das Reverse-Charge-Verfahren ist, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer vom Unternehmen auf den Leistungsempfänger verlagert wird. Sobald der Leistungsempfänger ein Unternehmen ist, schuldet das Unternehmen dem Staat die Umsatzsteuer für seine gekauften Waren und Leistungen, ist jedoch gleichzeitig zum Abzug der Vorsteuer im selben Umfang berechtigt. Durch das Reverse-Charge-Verfahren wird ein Karusselbetrug verhindert.
Das Abzugsverfahren wird in § 13b des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Demnach schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (= Reverse-Charge-Verfahren) für folgende im Inland steuerpflichtige Umsätze dem Finanzamt:
- Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person ist;
- Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person ist;
- Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person ist;
- Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst derartige Leistungen erbringt;
- Lieferungen von Gas und Elektrizität eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g UStG, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.
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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Reverse-Charge-Verfahren
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