Wirtschaftslexikon

Sonderverwahrung

Definition: Was ist eine Sonderverwahrung?

Die Sonderverwahrung verpflichtet den Verwahrer, die Wertpapiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung des Hinterlegers, gesondert von seinen eigenen Beständen und von denen Dritten aufzubewahren. Es handelt sich hierbei um Wertpapiere, die nicht zur (Giro-) Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank zugelassen sind oder wenn der Hinterleger die gesonderte Aufbewahrung verlangt.

© Deutsches Derivate Institut

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