Stille Reserven
Definition: Was sind stille Reserven?
Stille Reserven, auch stille Rücklagen genannt, sind Werte, die sich nicht aus den Buchwerten ergeben, die in der Bilanz stehen. Erst, wenn ein Vermögensgegenstand verkauft wird, kommt der Wert der stillen Reserve ans Licht. Stille Reserven können auf unterschiedlichen Wegen entstehen:
- Eine Möglichkeit ist, dass Vermögensgegenstände mit einem geringeren Wert angegeben werden, als sie faktisch haben (=Unterbewertung von Aktiva).
- Die andere Möglichkeit ist, dass Schulden mit einem höheren Wert angesetzt werden (Überbewertung von Passiva). Allerdings entwickeln sich stille Reserven auch durch bilanzpolitische Maßnahmen.
Die Unterbewertung von Aktiva kann unterschiedliche Ursachen wie z.B. das Anschaffungskostenprinzip haben. Beim Anschaffungskostenprinzip werden Vermögensgegenstände mit dem Wert verbucht, zu dem sie angeschafft werden. Wird der Vermögensgegenstand aber zu einem deutlich günstigeren als dem Marktwert angeschafft, dann ergeben sich automatisch stille Reserven.
Beispiel: Eine Immobilie wird für 200.000 € angeschafft, hat aber einen Verkehrswert von 300.000 €. Oder Wertpapiere werden zu einem Einstandskurs von 10 € pro Stück angeschafft und steigen während der Laufzeit auf 15 €. Die jeweilige Differenz ist die stille Reserve.
Eine weitere Ursache unterbewerteter Aktiva sind kurze gesetzliche Abschreibungszeiträume.
Beispiel: Ein Pkw wird für 36.000 € über 6 Jahre voll abgeschrieben und wird danach mit einem Restbuchwert von 1 € geführt. Das Fahrzeug würde aber beim Verkauf nach 6 Jahren noch 8.000 € – 10.000 € Erlös erzielen. Die stille Reserve ist die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufserlös.
Eine weitere Variante unterbewerteter Aktiva, die als stille Reserven zu klassifizieren sind, ist die Schaffung immaterieller Vermögensgegenstände. Dazu gehört zum Beispiel ein Patent oder eine selbst entwickelte Software. Bilanzpolitische Erwägungen können dazu führen, dass die Software oder das Patent in der Bilanz nicht aktiviert wird. Es taucht folglich gar kein Wert auf. Doch wird die Software oder das Patent veräußert, wird der Wert dieser stillen Reserven sichtbar. Und zuletzt führen zu hohe Wertberichtigungen von Forderungen in der Bilanz zu stillen Reserven. Nach dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht ist eine „übervorsichtige“ Wertberichtigung im Rahmen geltenden Rechts durchaus zulässig.
Die stillen Reserven, die sich aus der Überbewertung von Passiva ergeben, rühren in der Regel von zu hoch dimensionierten Rückstellungen. Rückstellungen sind gesetzlich geregelt und können zum Beispiel für Prozesskosten und Gewährleistungen gebildet werden.
Als Gegenstück zur Definition der stillen Reserven gibt es das Pendant „Stille Lasten“. Diese sind allerdings eher selten zu finden. Hintergrund bilden die gesetzlichen Regelungen zur Bewertung, die eine zu hohe Einschätzung praktisch ausschließen. Das Realisations-, Imparitäts- und Niederstwertprinzip sorgen zuverlässig für reelle Wertangaben.
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