Wirtschaftslexikon

Umsatzsteuer

Definition: Was ist eine Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer, auch  Mehrwertsteuer  genannt, wird auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Als Unternehmer oder Selbstständiger muss diese Steuer auf jeder der Rechnungen zum Erlös dazu addieren werden. Sofern an Geschäftskunden geliefert wird, muss die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen werden, bei einer Lieferung an private Kunden ist das nicht notwendig. Von der Umsatzsteuer ausgenommen sind lediglich:

  • alle Heilberufe
  • die Gewährung und Vermittlung von Krediten
  • die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

Höhe und Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt nur für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, kulturelle Leistungen sowie Fahrscheine des öffentlichen Personennahverkehrs.

Bemessungsgrundlage ist immer der Nettoerlös: Wurde mit einem Kunden zum Beispiel ein Honorar von 1.000 Euro vereinbart, so muss bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent 1 190 Euro auf die Rechnung geschrieben werden.

Ein Unternehmer muss nicht nur die Umsatzsteuer erheben, sondern auch selbst welche zahlen, und zwar bei allen Betriebsausgaben, gleich ob es sich um langfristige Anschaffungen (Anlagevermögen) oder um kurzfristig benötigte Betriebsmittel (Umlaufvermögen) handelt. Die von entrichtete Umsatzsteuer heißt „Vorsteuer“. Beide – die erhobene und die errichtete Umsatzsteuer – werden gegeneinander verrechnet, so dass die Formal gilt:

Erhobene Mehrwertsteuer – bezahlter Vorsteuer = Umsatzsteuerlast

Für welche Betriebe gilt die Umsatzsteuerpflicht?

Die Umsatzsteuer ist somit für den Betrieb ein durchlaufender Posten und wird daher bei Kalkulationen und Finanzplänen auch nicht berücksichtigt. Die Umsatzsteuerpflicht gilt für alle Betriebe, auch für Freiberufler. Die einzige Ausnahme sind Kleingewerbetreibende, deren Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50. 000 Euro nicht übersteigen wird und die im Vorjahr nicht mehr als 16. 250 Euro Umsatz gemacht haben.

Kleingewerbetreibende können sich befreien lassen

Kleingewerbetreibende können wählen, ob sie für die Umsatzsteuer optieren oder nicht. Lassen sie sich von der Umsatzsteuer befreien, so dürfen sie auf ihren Rechnungen auch keine erheben; andererseits erhalten sie natürlich auch keine Erstattung der von ihnen entrichteten Vorsteuer.

Besonders im ersten Jahr nach der Gründung lassen sich Kleinbetriebe, wozu auch Freiberufler gehören, gerne von der Umsatzsteuer befreien, um sich unnötigen bürokratischen Aufwand zu ersparen. Andererseits sind sie dann aber bei Kunden auch gleich als Kleinunternehmen identifizierbar, was unter Umständen negativ sein kann.

Die Steuer wird im Voraus bezahlt und mit so genannten Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt angemeldet. Auf den Anmeldeformularen wird jeweils die erhobene Mehrwertsteuer und die entrichtete Vorsteuer ausgewiesen und die Umsatzsteuerlast errechnet.

Ausgleich der Umsatzsteuerschuld an das Finanzamt

Die Häufigkeit der Voranmeldung richtet sich nach den Umsätzen: Gezahlt wird normalerweise monatlich; vierteljährliche Zahlungen werden nur dann fällig, wenn die jährliche Umsatzsteuerschuld 6.250 Euro nicht übersteigt. Am Jahresende muss dann eine Umsatzsteuererklärung eingereicht werden.

Gerade Freiberuflern, die nur eine einfache Buchführung und keine getrennten Konten für private und geschäftliche Vorgänge haben, passiert es häufig, dass sie die in ihrem Bankguthaben enthaltene Umsatzsteuer nicht bedenken oder schlicht vergessen. Damit das nicht geschieht, ist es sinnvoll, zwei getrennte Konten für die getätigten Umsätze und die Umsatzsteuer einzurichten.

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Umsatzsteuer

DeutschEnglisch
Umsatzsteuer sales tax
added value tax
purchase tax
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