Wirtschaftslexikon

ARGE

Definition: Was ist die ARGE?

Der Begriff ARGE war bis zum Jahr 2010 die Bezeichnung für die heutigen Jobcenter. Die Abkürzung steht für Bundesagentur für Arbeit. Die Aufgabe der ARGE liegt darin, Beziehern von Arbeitslosengeld II (auch besser bekannt als Hartz IV) zu betreuen, bzw. Anträge auf den Erhalt der Sozialhilfe zu bearbeiten. Zudem sind die Jobcenter auch für Zusatzleistungen wie Mietzahlungen oder Zuschüsse für Möbel und Ähnliches zum täglichen Bedarf zuständig und bis Ende 2016 lag auch das Arbeitslosengeld I in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Neben der Leistungsgewährung ist die ARGE aber auch für die Jobvermittlung zuständig. Dieser zweite, wichtige Leistungsbereich zielt darauf ab, die Beitragsempfänger nicht nur bei der Sicherung ihres Lebensunterhalts zu unterstützen, sondern sie auch nach Möglichkeit wieder in die Arbeitswelt zu integrieren. Dazu berät das Jobcenter in Arbeitsangelegenheiten, vermittelt Jobs und Weiterbildungsmaßnahmen, bietet aber auch Schuldner- und Suchtberatung an. Es ist sogar möglich, vom Jobcenter eine Begleitperson, einen sogenannten Mitläufer, zu erhalten, der Ungeübten oder auf welche Weise auch immer Benachteiligten beim Regeln ihrer Arbeitsangelegenheiten hilfreich zur Seite steht.

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