Wirtschaftslexikon

Aufstocker

Definition: Was ist eine Aufstocker?

Der Begriff Aufstocker wird offiziell auch mit „Ergänzer“ oder auch „erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher“ ersetzt und stammt aus der alltäglichen Terminologie der Bundesagentur für Arbeit. Aufgestockt wird die Auszahlungshöhe des Arbeitslosengelds oder Leistungen, die zusätzlich zu diesem noch entrichtet werden. Denn Aufstocker sind Personen, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld I Leistungen beziehen.

Grund dafür ist, dass die normalen Leistungen und das Einkommen der Personen nicht ausreichend sind, um das Existenzminimum zu decken. Personen, die ein so geringes Einkommen erzielen, dass sie vom Jobcenter zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen, erhalten als Ergänzung in Form von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder auch Übergangsgeld. Auch Bedarfe wie Regelbedarf, für Heizung oder Unterkünfte können in den Bereich der Aufstocker fallen.

Basis der Berechnung der Aufstockung ist das erzielte Einkommen, das in Anlehnung an die Alg-II-Verordnung angerechnet wird. Reicht es nicht aus, um alle Grundbedürfnisse zu decken, bzw. steht kein ausreichendes Vermögen zur Verfügung, wird aufgestockt, um das Existenzminimum zu erreichen.

© Onpulson.de

   vorheriger Begriff
«
nächster Begriff    
»
Erhalten Sie jeden Monat die neusten Business-Trends in ihr Postfach!
X