Wirtschaftslexikon

Auktionsverfahren

Definition: Was ist ein Auktionsverfahren?

Das Auktionsverfahren ist ein Preisfindungsverfahren, bei dem interessierte Anleger bei ihrer Zeichnung, ähnlich einer normalen Auktion, ein Preisangebot abgeben. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist wird anschließend, auf Basis aller abgegebenen Gebote, der Emissionspreis nach den üblichen Kursfeststellungsregeln der Börsefestgestellt.

Alle Zeichnungsaufträge werden nach der Höhe der Gebote sortiert. Der Emissionspreis wird so festgelegt, dass alle Gebote, vom Höchsten angefangen, eine Zuteilung erhalten, bis das Emissionsvolumen aufgebraucht ist. Der Preis, der zuletzt Aktienpapiere zugewiesen bekommt, ist dann der Emissionspreis. Alle Investoren, deren Gebot über dem Emissionspreis liegt, werden zu 100 % bedient. Anleger, die genau den Emissionspreis geboten haben, werden zu einem bestimmten Zuteilungsverhältnis bei der Emission bedacht.

© Deutsches Derivate Institut

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