Wirtschaftslexikon

Geschäftsbank

Definition: Was ist eine Geschäftsbank?

Unter dem Begriff Geschäftsbank werden alle in Deutschland tätigen Kreditinstitute zusammengefasst, die Finanzgeschäfte für Privat- und Firmenkunden abwickeln. Man spricht von einer universellen Tätigkeit und bezeichnet diese Banken daher auch als Universalbanken, weil sie allen Kundengruppen alle Bankgeschäfte anbieten. Sie werden in Abgrenzung zu sogenannten Spezialbanken betrachtet, die bei ihrem Angebot Einschränkungen hinsichtlich des Kundenkreises oder des Angebotes machen. Nur Kreditinstitute, die sich mit allen wesentlichen Sparten des Bankgeschäftes befassen, werden als Geschäfts- oder Universalbank bezeichnet.

Leistungsangebot einer Geschäftsbank

Die Kunden der Geschäftsbank sind Privatpersonen, Firmen, öffentliche Institutionen und auch andere Banken. Diesen Kunden werden vielfältige Bankdienstleistungen angeboten, zu denen die Abwicklung von Kredit- und Einlagegeschäften gehört. Dabei umfasst das Aktiv- oder Kreditgeschäft zahlreiche Kredite vom Dispositionskredit bis hin zur Baufinanzierung. Im Passivgeschäft hingegen findet die Refinanzierung durch Sparkonten, Sparbriefe und weitere Einlagengeschäfte statt.

Ergänzt werden die Dienstleistungen durch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Aus- und Einzahlungen von Bargeld, Überweisungen, Lastschriftverfahren, Sortengeschäfte und vieles mehr. Im sogenannten Investmentgeschäft werden Wertpapiere gehandelt, aber auch verwaltet und verwahrt. Hinzu kommt die Vermögensverwaltung für einzelne Kunden sowie die Vermittlung von Lebensversicherungen und anderen Finanzdienstleistungsprodukten.

Um die Kriterien einer Geschäftsbank zu erfüllen, müssen nicht nur die wesentlichen Sparten des Bankgeschäfts bedient werden, sondern auch die Rechtsform spielt eine wichtige Rolle. Genossenschaftlich organisierte Banken oder öffentlich-rechtliche Kreditinstitute zählen nicht zu den Geschäftsbanken. Bekannte Genossenschaftsbanken sind beispielsweise Raiffeisen- und Volksbanken, während öffentlich-rechtlich organisierte Kreditinstitute Landesbanken, Bausparkassen und Sparkassen sind.

Struktur und Organisation der Geschäftsbank

Bei Kreditinstituten in öffentlich-rechtlicher Organisation ist die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinde, etc.) vollständig oder mehrheitlich Gesellschafter der Bank. Hinter einer Genossenschaftsbank verbirgt sich ein Kreditinstitut, das in der Rechtsform einer Genossenschaft oder Aktiengesellschaft geführt wird. Sie gehören einer genossenschaftlichen Bankengruppe an, die in der Internationalen Volksbankenvereinigung (CIBP) zusammenarbeitet. Hintergrund dieser Sonderform sind die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in dieser Form begonnen, Kapital für die Kredite aufzubringen, die von gewöhnlichen Bürgern in Anspruch genommen werden konnten.

Eine Geschäftsbank hingegen ist auf privatrechtlicher Grundlage organisiert. Dies kann eine Aktiengesellschaft, eine Kapitalgesellschaft (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder auch eine Personenhandelsgesellschaft (z. B. Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) sein. Sie werden eingeteilt in Großbanken, Privatbanken, Auslandsbanken und Regional- oder Geschäftsbanken. Die Einteilung erfolgt nach Kriterien wie Firmensitz, Wirkungskreis und Größe. Die Universalbanken sind die in Deutschland häufigste Form des Kreditinstitutes. In der Bankbetriebslehre spricht man aufgrund der fehlenden Beschränkung und dem breit gefächerten Angebot bei Geschäftsbanken auch vom Mengengeschäft.

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Geschäftsbank

DeutschEnglisch
Geschäftsbank commercial bank
merchant bank
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