Wirtschaftslexikon

GmbH in Gründung (i.G.)

Definition: Was ist eine GmbH in Gründung (i.G.)?

Die GmbH in Gründung (i.G.) wird auch als „Vor-GmbH“ bezeichnet, die sozusagen zwischen notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung ins Handelsregister steht, denn erst danach wird die GmbH i.G. zur GmbH. Die GmbH i.G. ist dennoch eine selbstständige Gesellschaft, die spezielle Rechte und Pflichten hat. Sie kann zum Beispiel schon vor dem Status der “echten“ GmbH Kreditverträge abschließen.

Die GmbH i.G. entsteht, wie auch die GmbH,  unter notarieller Beurkundung und ist grundsätzlich rechtsfähig, und es gelten sämtliche Vorschriften, die auch für die GmbH gelten. Es besteht eine volle Haftung für die GmbH i.G.

Im Zuge des Entstehungsprozesses der GmbH können folgende Phasen durchlaufen werden:

  • Vorgründungsgesellschaft, meist Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit dem Zweck, eine GmbH zu gründen.
  • GmbH i.G. / Vor-GmbH für den Zeitraum zwischen notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bis zum Eintrag der konstitutiven Eintragung ins Handelsregister
  • GmbH ab dem Zeitpunkt des Eintrags ins Handelsregister

© Onpulson.de

   vorheriger Begriff
«
nächster Begriff    
»
Erhalten Sie jeden Monat die neusten Business-Trends in ihr Postfach!
X