Wirtschaftslexikon

Handlungsreisender

Definition: Was ist Handlungsreisender?

Ein Handlungsreisender ist ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter eines Unternehmens, der eine Handlungsvollmacht innehält. Diese berechtigt ihn dazu, Geschäfte im Namen des Unternehmens abzuschließen.

Was darf ein Handlungsreisender?

Ein Handlungsreisender darf nach § 55 HGB im Namen des Unternehmens, das ihn beschäftigt, Geschäfte abschließen. Außerdem darf ein Handlungsreisender die Rechte des Unternehmens auf Beweissicherung geltend machen und es können ihm gegenüber Mängelanzeigen aufgegeben werden. Er darf jedoch keine abgeschlossenen Verträge ändern, ohne besondere Vollmacht keine Zahlungen entgegennehmen und keine Zahlungsfristen gewähren.

Abgrenzung: Handlungsreisender und Vermittlungsbevollmächtigter

Ein Vermittlungsbevollmächtigter ist ein Handlungsgehilfe, der keine Geschäfte abschließen, sondern sie nur vermitteln kann. Er unterscheidet sich außerdem von Handlungsreisenden darin, dass er ohne entsprechende Vollmacht auch keine Erklärungen entgegennehmen darf, die mit der Lieferung mangelhafter Waren zusammenhängen. Hier gilt aber die Ausnahme, dass er diese trotz fehlender Vollmacht gegenüber Dritten annehmen darf, insofern der Dritte nicht von dieser Beschränkung weiß oder wissen musste (§ 75g  HGB). Sollte ein Vermittlungsbevollmächtigter ein Geschäft abschließen, so gilt dies als unwirksames schwebendes Geschäft.

Abgrenzung: Handlungsreisender und Handelsvertreter

Der Unterschied zwischen einem Handelsvertreter und einem Handlungsreisenden besteht darin, dass dem Handelsvertreter kein fixes Gehalt vom Unternehmen gestellt wird, er aber dafür eine höhere Provision pro abgeschlossenem Verkauf verlangt. Außerdem darf der Handelsvertreter seine Arbeitszeit eigenständig festlegen.

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Handlungsreisender

DeutschEnglisch
Handlungsreisender salesman
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