Wirtschaftslexikon

Kommissionär

Definition: Was ist ein Kommissionär?

Ein Kommissionär ist ein Kaufmann und/oder Absatzhelfer, der Waren oder Wertpapiere nicht auf eigene Rechnung verkauft. Für seine Leistung erhält er eine Provision in zuvor vereinbarter Höhe. Nach erhalt einesAuftrages muss er den Kommitenten über den Abschluss informieren.

© Campus Verlag

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