Wirtschaftslexikon
            
                
                                     
             
                                    
            
                            
                            
                    
        Nachgründung
Definition: Was ist eine Nachgründung?
Als Nachgründung wird gem. § 52 AktG der Erwerb von Vermögensgegenständen, insbesondere Betriebsanlagen, durch eine Aktiengesellschaft bezeichnet, wenn der Erwerb in den ersten 2 Jahren seit der Eintragung der Aktiengesellschaft im Handelsregister vorgenommen wird und die Vergütung den 10. Teil des Grundkapitals übersteigt.
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