Wirtschaftslexikon

Absetzung

Definition: Was ist eine Absetzung?

Der Begriff der Absetzung, auch Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt, kommt aus dem Steuerrecht und bezieht sich in diesem Zusammenhang auf steuerlich relevante Abzüge, die auf bestimmten betrieblichen Ausgaben basieren.

Grundsätzlich kommt die Afa bei der Ermittlung der Steuerschuld eines Unternehmens oder auch einer natürlichen Person zum Tragen. Es geht im Wesentlichen darum, dass nur der Teil von betrieblichen Einnahmen versteuert werden muss, der nach Ausgaben und möglichen absetzbaren Posten übrig bleibt.

Absetzbar in sind diverse betriebliche Ausgaben, wie z.B. Investitionen in materielle oder immaterielle Güter, die zur Umsatzsteigerung des Unternehmens angeschafft werden, Lizenzen und Patente oder auch abschreibungsfähige Ausgaben wie z.B. Verschleiß .

Auch Firmenfahrten, betriebliche Restaurantbesuche oder Hotelaufenthalte sind (mitunter teilweise) absetzbar. Je nachdem, um welchen Posten es sich handelt, werden im Rahmen der steuerlichen Absetzung verschiedene Schlüssel angewandt, um den absetzbaren Betrag zu ermitteln.

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