Wirtschaftslexikon

Abtretungserklärung

Definition: Was ist eine Abtretungserklärung?

Die Abtretungserklärung, auch kurz Abtretung oder Zession genannt, ist ein Vertrag, mit dem ein Gläubiger eine Forderung an einen Dritten übertragen kann. Durch die Erklärung übernimmt ein neuer Gläubiger, ein sogenannter Zessionar, die Forderung. Voraussetzung dafür ist, dass der ursprüngliche Gläubiger (der Zedent) und der neue Gläubiger jeweils in die Abtretungserklärung – die sogenannte Zession – einwilligen.

Nach erfolgreicher Abtretung übernimmt der Zessionar die Forderung und kann diese gegenüber dem Schuldner geltend machen. Letzterer kann auch gegenüber dem Zessionaren alle Einwendungen geltend machen, die auch gegenüber dem alten Gläubiger begründet und gültig waren.

Zudem kann der Schuldner Forderungen auch gegenüber dem neuen Gläubiger aufrechnen, sofern er von der Abtretungserklärung keine Kenntnis hatte.

Eine Zession sind zum Beispiel im Kreditwesen gängige Praxis. Hier tragen die Abtretungen einen wichtigen Teil dazu bei, Bankkredite abzusichern. Zweck ist hier vor allem die Absicherung der Zahlungsforderungen gegen eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

© Onpulson.de

   vorheriger Begriff
«
nächster Begriff    
»
Erhalten Sie jeden Monat die neusten Business-Trends in ihr Postfach!
X