Wirtschaftslexikon

Arbeitsagentur

Definition: Was ist die Arbeitsagentur?

Die Arbeitsagentur – auch Bundesagentur für Arbeit, Bundesanstalt für Arbeit oder Arbeitsamt genannt – ist die staatliche Einrichtung in Deutschland, die sich mit der Vermittlung von Arbeitsplätzen, der Arbeitsförderung oder auch den sogenannten Entgeltersatzleistungen beschäftigt. Die Arbeitsagentur ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in Selbstverwaltung agiert und dem Ministerium für Soziales untersteht.

Sie unterhält neben einigen bundesweit aktiven Hauptstellen in jeder größeren Kommune Deutschlands Niederlassungen, die den örtlichen Einwohnern in verschiedenen Belangen hilfreich zur Seite stehen kann. Hierbei im Vordergrund stehen vor allem folgende Tätigkeiten und Services:

  1. Beratung für das Berufsleben
  2. Ausbildungsförderung
  3. Arbeitsmarktberatung
  4. Arbeitsvermittlung – also Hilfe bei der Jobsuche
  5. Zahlung von Arbeitslosengeld
  6. Sonstige Sozialleistungen

Somit obliegen der Arbeitsagentur neben Leistungen rund um die Berufsfindung auch alle Tätigkeiten, die mit der Arbeitslosigkeit zu tun haben. Dabei ergreifen die sogenannten „Jobcenter“ Maßnahmen zum Aufrechterhalt des Lebensunterhalts der Arbeitssuchenden und versuchen, sie parallel wieder ins Berufsleben einzugliedern.

© Campus Verlag

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