Wirtschaftslexikon

Arbeitsamt

Definition: Was ist das Arbeitsamt?

Das Arbeitsamt ist in Deutschland die staatliche Behörde, die für die Vermittlung von Arbeit zuständig ist. Der Begriff Arbeitsamt stellt die umgangssprachliche Bezeichnung für die Bundesagentur für Arbeit (BA) dar und ist zudem Synonym für alternative Bezeichnungen wie Agentur für Arbeit (AA) oder Bundesanstalt für Arbeit.

Ganz oben in dieser Struktur steht die Zentrale in Nürnberg. Neben dieser zentralen Bundesagentur für Arbeit gibt es auch in allen weiteren größeren Gemeinden Arbeitsämter, sogenannte Regionaldirektionen. Neben der Zentrale, den zehn Regionaldirektionen und den zahlreichen Geschäftsstellen in vielen Städten haben sich mit der Zeit unter dem Dach des Arbeitsamts auch spezielle Dienststellen wie die Familienkasse, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung oder das BA-Service-Haus angesiedelt.

Mit knapp 100.000 Mitarbeitern zählt die Bundesagentur für Arbeit zu den größten Behörden in ganz Deutschland und gleichzeitig zu den größten Arbeitgebern Deutschlands. Grundsätzlich erstrecken sich die Leistungen im Arbeitsamt von der Arbeitsvermittlung in erster Linie über die Arbeitsförderung bis hin zu Ersatzleistungen (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld).

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