Wirtschaftslexikon

Arbeitslosengeld

Definition: Was ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld ist eine staatlich erbrachte monetäre Unterstützung für Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind . Anders als z. B. bei der  privat finanzierten Arbeitslosenversicherung wird das Arbeitslosengeld aus Steuergeldern finanziert. Das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) enthält die rechtlichen Grundlagen hierfür.

Die Förderungen dienen dazu, dass sich die Erwerbslosen eine gewisse Mindestsicherung leisten können, also sich ernähren oder auch wohnen können. Ziel ist die Vermeidung von Armut. Die Arbeitslosengelder werden auch als Entgeltersatzleistungen bezeichnet, also als Ersatzzahlungen für beruflich erwirtschaftete Entgelte.

Bis ins Jahr 2004 wurde nach Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zunächst Arbeitslosenhilfe gezahlt. Seitdem wird diese zweite Episode als Arbeitslosengeld II  (=Hartz 4) bezeichnet. Diese Unterstützung soll nach dem eigentlichen Arbeitslosengeld für die weitere Grundsicherung sorgen. Die Höhe der Auszahlung orientiert sich am früheren Gehalt des Leistungsbeziehers und zielt ebenfalls darauf ab, dem Empfänger ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Allerdings können Entgeltersatzleistungen immer auch durch Sanktionen gekürzt oder ganz gestrichen werden, sofern die Bezieher sich nicht an die daran gebundenen Verpflichtungen halten.

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