Wirtschaftslexikon

Arbeitszeugnis

Definition: Was ist das Arbeitszeugnis?

Das Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für geleistete Arbeit erhält. Der Zeitpunkt für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses ist üblicherweise die Beendigung der Zusammenarbeit, z.B. bei einem Jobwechsel des Arbeitnehmers, wenn eine Ausbildung zu Ende geht oder auch wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigt. Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer gem. § 109 Gewerbeordnung einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sofern das Zeugnis positiv ausfällt, ist es eine gute Referenz und wichtiger Teil der Bewerbung um neue Arbeitsstellen.

Der Aufbau und die Formulierungen im Arbeitszeugnis unterliegen bestimmten Grundsätzen. So gibt es zunächst einmal einen Unterschied zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Im einfachen Zeugnis wird die ausgeübte Tätigkeit beschrieben und im qualifizierten wird diese zusätzlich fachlich beurteilt.

Inhaltlich muss ein Arbeitszeugnis maschinell geschrieben sein und darf Elemente wie Durchstreichungen, Anführungszeichen oder Ausrufezeichen nicht enthalten. Die Formulierungen sollen wohlwollend gehalten sein, aber auch der Wahrheit entsprechen. So sind in der Sprache der Arbeitszeugnisse richtiggehend codierte Phrasen entstanden, die in Human Resources Kreisen aber bekannt sind. Empfindet ein Arbeitnehmer sein Zeugnis als zu Unrecht negativ, kann er gerichtlich dagegen vorgehen.

Video: Die 10 häufigsten Geheimcodes im Arbeitszeugnis

© Campus Verlag

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