Wirtschaftslexikon

Beschlussfassung

Definition: Was ist eine Beschlussfassung?

Mit dem Begriff Beschlussfassung sind Entscheidungen gemeint, die von bestimmten Kollegialorganen getroffen werden. Entsprechende Organe können z.B. Gremien, Ausschüsse, Versammlungen, Parlamente oder Parteien sein. Um Beschlüsse zu fassen, muss in diesen Versammlungen Beschlussfähigkeit vorherrschen, außer für die entsprechenden Mitglieder besteht Anwesenheitspflicht. Sofern dies nicht der Fall ist, muss die Beschlussfähigkeit der eigentlichen Beschlussfassung in der Tagesordnung der Versammlung vorgeschaltet sein.

Die Beschlussfassung ist in ihrem Wesen ein sehr wichtiges Instrument der Willensbildung, z. B. innerhalb eines Betriebsrats. Hier werden wesentliche Entscheidungen für den jeweiligen Betrieb und dessen Mitarbeiter durch Beschlüsse getroffen. Diese Entscheidungen können tiefgreifende Folgen für alle Beteiligten haben, weswegen sie auch gewissenhaft, im Interesse aller und nur bei bestehender Beschlussfähigkeit getroffen werden können.

Um beim Beispiel des Betriebsrats zu bleiben:  Beschlüsse zu fassen, ist hier nur möglich, wenn wenigstens 50% aller Betriebsräte anwesend sind (Video- oder Telefonkonferenzen sind unzulässig). Zudem sind Beschlüsse nur in ordnungsgemäßen Betriebsratssitzungen möglich. In anderen Treffen, wie etwa einem monatlichen Statusgespräch oder Ähnlichem, ist die Beschlussfassung nicht möglich.

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