Wirtschaftslexikon

Beschlussfähigkeit

Definition: Was ist die Beschlussfähigkeit?

Beschlussfähigkeit ist eine Eigenschaft, die eine Versammlung haben kann. Sie ist dann beschlussfähig, wenn eine bestimmte, benötigte Anzahl von Teilnehmern der Versammlung beiwohnt. Dies kann z.B. – und je nach Satzung – der Fall sein, wenn die Hälfte an Abgeordneten in einem Parlament oder auf einer Gesellschafterversammlung zugegen ist.

Der Bundestag ist also ein gutes Beispiel für die Beschlussfähigkeit. Denn neue Gesetze können nur verabschiedet werden, wenn ausreichend Abgeordnete, bzw. Repräsentanten des Volkes anwesend sind.

Es gibt jedoch sowohl in Parlamenten als auch in Unternehmen die Möglichkeit, die Beschlussfähigkeit gelten zu lassen, solange niemand im Quorum Anwesendes die Beschlussfähigkeit der Versammlung öffentlich anzweifelt.

Dies kann aber z.B. im Deutschen Bundestag nicht von einzelnen Abgeordneten, sondern nur von kompletten Fraktionen gemacht werden.

Ob dies der Fall ist, wird in einem bestimmten Punkt auf der Tagesordnung eben solcher Sitzungen oder Versammlungen festgestellt. Dies geschieht typischerweise immer am Anfang und bevor neue Haushaltsentscheidungen beschlossen oder Satzungen geändert werden.

Wird die Beschlussunfähigkeit festgestellt, kann die aktuelle Sitzung beendet, bzw. aufgelöst und eine neue einberufen werden.

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Beschlussfähigkeit

DeutschEnglisch
Beschlussfähigkeit quorum
decision-making
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