Wirtschaftslexikon

Gesellschafterversammlung

Definition: Was ist eine Gesellschafterversammlung?

Für die Gesellschafterversammlung werden alle Gesellschafter zusammengerufen, um für ein Unternehmen wichtige Entscheidungen bzw. Beschlüsse zu treffen. Hierzu zählen zum Beispiel Themen wie Kapitalerhöhungen, Ausschluss eines Gesellschafters oder Änderung der Gesellschaftsform. Eine solche „ordentliche Gesellschafterversammlung“ muss bei einer GmbH  oder anderen Kapitalgesellschaft per Gesetz einmal im Jahr abgehalten werden und findet normalerweise binnen drei bis elf Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres statt.

Die Gewichtung der einzelnen Gesellschafter verhält sich dabei wie folgt: Pro Euro wird ein Geschäftsanteil zugeordnet und eine Stimme vergeben. Hält ein Gesellschafter mehrere Geschäftsanteile, wird trotzdem einheitlich abgestimmt. Eine uneinheitliche Abstimmung ist nicht zulässig, außer der jeweilige Gesellschafter hat ein berechtigtes, nachweisbares Interesse daran.

Abgestimmt wird nach demokratischem Vorbild in der Gesellschafterversammlung durch Ja- und Nein-Stimmen sowie durch Enthaltung, wobei Enthaltungen nicht mitgezählt werden. Es kann per Hand oder Zettel aber auch geheim und schriftlich abgestimmt werden. Sofern hier kein Modus vorgeschrieben wurde, entscheidet der Leiter Gesellschafterversammlung darüber, in welcher Form abgestimmt wird. Die Entscheidung darüber, welcher Art die Mehrheit für eine erfolgreiche Abstimmung ausfallen muss, muss im Gesellschaftervertrag festgelegt sein.

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