Wirtschaftslexikon

Gewerbe

Definition: Was ist ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die langfristig ausgerichtet ist, auf eigene Rechnung und Verantwortung erfolgt und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

Darunter sind vor allem Berufe zu verstehen, die im produzierenden Gewerbe angesiedelt sind, im verarbeitenden Gewerbe, in Industrie und Handwerk sowie auch in vielen Bereichen von Dienstleistungen. Ausnahmen hiervon sind nur forst- und landwirtschaftliche Berufe.

Auch handelt es sich beim Gewerbe üblicherweise und nach dem Gesetz um eine nach außen gerichtete Tätigkeit, das heißt, man tritt mit seinem Gewerbe offen und für Dritte erkennbar mit dem Gewerbe in Erscheinung. Ist die Tätigkeit nicht ersichtlich und für Außenstehende nicht erkennbar, so ist es kein Gewerbe.

Neben den Aspekten der Selbstständigkeit und der Ausführung des Gewerbes auf längere Sicht gesehen ist auch die Absicht Gewinn zu erzielen ein zentraler Aspekt am Gewerbe. Der Aspekt ist wichtig, um das Gewerbe, also den Beruf von einem Hobby abzugrenzen. Eine konkrete Bagatellgrenze gibt es nicht, es können aber die Grenzen von 256 € pro Jahr aus dem Einkommensteuergesetz, bzw. die Freigrenze von 410 € pro Jahr als Orientierung genommen werden.

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