Wirtschaftslexikon

Gewerbeamt

Definition: Was ist das Gewerbeamt?

Das Gewerbeamt ist eine Dienststelle der Stadt oder Gemeinde, die es ermöglicht ein Gewerbe an,- um oder- abzumelden.

Für eine selbstständige Arbeit im Sinne des Gewerbes führt der Weg nur über das Gewerbeamt, denn hier werden die nötigen Weichen gestellt. Dazu gehört die Gewerbeanmeldung, deren Vollständigkeit und Richtigkeit durch das Gewerbeamt überprüft wird. Im Rahmen der Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine Erlaubnis oder Genehmigung (je nach Tätigkeit wie z.B. in der Gastronomie)
  • eine Handwerkskarte, bei Gründung eines Handwerksbetriebs
  • eine Gewerbekarte für die Gründung eines handwerksähnlichen Betriebs
  • einen Handelsregisterauszug, falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist
  • eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt
  • 10 bis 40 Euro für die Anmeldegebühr

Wenn alle erforderliche Unterlagen vollständig und korrekt sind, erfolgt durch das Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung beim Finanzamt. Bei abgeschlossener Anmeldung wird das neu angemeldete Gewerbe ins Gewerberegister eingetragen. Die Gewerbetreibenden erhalten nach erfolgreicher Gewerbegründung, den Gewerbeschein. Dies erfolgt bereits wenige Tage nach der Anmeldung per Post. Durch den Schein ist die Gewerbeanmeldung abgeschlossen und bestätigt.

Sollte ein Gewerbetreibender seine Unternehmensform ändern wollen, z.B. von einer GbR in eine GmbH, erfolgt die Ummeldung ebenfalls über das Gewerbeamt. Auch die Abmeldung eines Gewerbes erfolgt über das Amt. Gründe hierfür können u.a. die Verlegung des Gewerbebetriebs in einen anderen Meldebezirk, Austritt als Gesellschafter, das Lebensalter, der Gesundheitszustand oder ein Insolvenzverfahren sein.

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