Wirtschaftslexikon

Gesellschafter

Definition: Was ist ein Gesellschafter?

Ein Gesellschafter ist ein finanzieller Teilhaber an einem Unternehmen. Dabei kann dieser sowohl eine aktive, leitende Funktion innerhalb des Unternehmens einnehmen oder auch aus dem Hintergrund agieren. Unterschieden wird grundsätzlich bei den Gesellschaftern zwischen den jeweiligen Rechtsformen bezüglich der Befugnisse einerseits und der Haftungsmodalitäten des Gesellschafters andererseits.

So haftet der Gesellschafter beispielsweise als Teilhaber einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) mit seinem Privatvermögen, während in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – wie der Name schon sagt – nur beschränkte Haftung für die Gesellschafter vorliegt und zwar in Bezug auf das in der GmbH befindliche Stammkapital. Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) ist es ein Komplementär, der mit seinem Vermögen als Hauptverantwortlicher haftet.

Beispiel: Drei Zahnärzte wollen frisch von der Universität kommend eine Gemeinschaftspraxis gründen. Sie holen einen erfahrenen Zahnarzt mit ins Boot, der den Hauptteil der erforderlichen Investitionen tätigt. Zusammen gründen Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Zu Kompensation des Investitionsrisikos erhält der erfahrene Zahnarzt 40 Prozent der Gesellschaftsanteile. Die anderen drei Gesellschafter erhalten jeweils 20 Prozent Gesellschaftsanteile an der Praxis.

© Campus Verlag

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