Wirtschaftslexikon

Fertigungsgemeinkosten

Definition: Was sind Fertigungsgemeinkosten?

Fertigungsgemeinkosten – auch FGK abgekürzt – sind ein Teil der Herstellkosten und betreffen jenen Bereich der Fertigung, innerhalb dessen Kosten nicht direkt individuellen Kostenträgern zuzuordnen sind. Daher werden Fertigungsgemeinkosten als Kostenstelle in den allgemeinen Fertigungsendkosten geführt.

Die FGK umfassen vor allem diejenigen Kosten aus der Produktionsabwicklung. Wichtige Größen sind u.a.:

  • Betriebsmittelkosten
  • Kosten für Hilfsstoffe
  • Energiekosten
  • Hilfslöhne
  • Hilfsmaterial
  • Gehälter für technische Angestellte
  • Gehälter für Meister
  • kalkulatorische Abschreibungen

Gemäß § 255 Abs. 2 HGB; R 6.3 Abs. 1 EstR unterliegen die FGK der Aktivierungspflicht für Steuer- und Handelsbilanz und können auf der Basis von Fertigungseinzelkosten mittels Zuschlagskalkulation verrechnet werden. Zugeschlüsselt werden die FGK den einzelnen Kostenträgern in der Kostenträgerrechnung.

Beispiel: Ein Unternehmen hat eine Fabrikhalle angemietet, zahlt innerhalb dieser Halle Leasingraten für Fertigungsmaschinen und/oder beschäftigt einen Werkstattmeister für die Wartung und Reparatur von Fertigungsmaschinen. Alle dabei entstehenden Kosten sind den Fertigungsgemeinkosten zuzuteilen.

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