Wirtschaftslexikon

Familienversicherung

Definition: Was ist eine Familienversicherung?

Das Prinzip der Familienversicherung sieht vor, die Ehepartnerin / den Ehepartner eines versicherten Mitglieds sowie auch dessen Kinder automatisch mit zu versichern. Dies jedoch nur, wenn bestimmte Umstände gegeben sind. So darf das Einkommen des Mitversichernden eine bestimmte, jährlich neu angepasste Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Zudem ist bei der Familienversicherung für mitversicherte Kinder zu beachten, ob mit den Kindern verwandte Ehepartner eventuell nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

Als mögliche Mitversicherte gelten eingetragene Ehepartner und gemeinsame, leibliche Kinder, denen jedoch auch Stiefkinder und/oder Adoptivkinder und Enkel gleichgestellt werden können, sofern deren Lebensunterhalt in erster Linie vom Versicherungsmitglied bestritten wird. Mitversicherte Kinder bleiben auch nach einer Scheidung beitragsfrei, während mitversicherte Partner/innen nach einer Scheidung eigene Versicherungen finden müssen.

Je nach dem, ob die angesprochenen Voraussetzungen erfüllt sind, genießen alle in der Familienversicherung Versicherten den vollen Versicherungsschutz, ohne dafür gesonderte, zusätzliche Versicherungsbeiträge leisten zu müssen. Damit ist diese Versicherung ein wichtiges, zentrales Element im Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenkasse. In der privaten Krankenversicherung ist eine derartige Familienversicherung nicht vorgesehen.

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