Wirtschaftslexikon

Formkaufmann

Definition: Was ist ein Formkaufmann?

Der Formkaufmann ist einem Kaufmann und einer Handelsgesellschaft (KGaA, GmbH oder AG) relativ ähnlich, denn er entspricht einer Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Der Formkaufmann ist nach § 6 Handelsgesetzbuch (HGB) insofern ein Kaufmann, als dass er die Eigenschaft des Kaufmanns durch seine eigene Rechtsform erhält. Als Formkaufmann können nach HGB auch Vereine (nicht des bürgerlichen Rechts), die OHG oder die KG gesehen werden.

Die Eigenschaft des Formkaufmanns und den Stand als juristische Person erhält eine Gesellschaft, wenn sie ins Handelsregister eingetragen ist. Dann muss ein Kaufmann bestimmten Pflichten nachkommen, wie einer ordnungsgemäßen Buchführung, der Registerpflicht und die Firmenführungspflicht.

Darüber hinaus gibt es zudem weitere Arten von Kaufleuten:

  • Istkaufmann
  • Kannkaufmann
  • Fiktivkaufmann
  • Scheinkaufmann

Ein benachbarter Begriff ist „Nichtformkaufleute“. Dabei handelt es sich um stille Gesellschaften, die keine Handelsgesellschaft darstellen. Dazu zählen zum Beispiel Kartelle, Konzerne oder Interessensgemeinschaften, sofern sie nicht formell als offiziell zulässige Handelgesellschaft organisiert sind.

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