Wirtschaftslexikon

Freiberufler

Definition: Was ist ein Freiberufler?

Ein Freiberufler unterliegt nach § 18 EStG und § 1 PartGG nicht der Gewerbeordnung und übt einen selbstständig organisierten Beruf in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Schriftstellen, Unterricht oder Erziehung aus. Zur Ausübung ihrer Tätigkeit müssen sie oft eine entsprechende Qualifikation, meist einen akademischen Abschluss oder eine andere besondere Bildung, mitbringen, die für die freiberuflich ausgeübte Tätigkeit relevant ist.

Er ist im Gegensatz zum Gewerbetreibenden nicht zur Abgabe der Gewerbesteuer verpflichtet und muss sich auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Die letztendliche Entscheidung darüber fällt das Finanzamt, bei dem er seine Steuernummer erhält. Desweiteren muss der Freiberufler keine doppelte Buchführung erstellen, ist nicht bilanzpflichtig, sondern es genügt, dem Finanzamt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorzulegen.

Sie sind nicht grundsätzlich Mitglied in einer Kammer, können aber dazu verpflichtet werden. Manche Freiberufler organisieren sich auch in Privatgesellschaften.

Beispiele: Arzt und Zahnarzt, Tierarzt, Notar, verschiedene Anwaltsberufe, Volks- und Betriebswirt, Übersetzer, Dolmetscher, Journalist u.v.m.

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