Wirtschaftslexikon

Gesetz von Angebot und Nachfrage

Definition: Was ist das Gesetz von Angebot und Nachfrage?

Das Gesetz von Angebot und Nachfrage ist ein wirtschaftliches Prinzip und bezeichnet die Menge der Waren, die für einen bestimmten Preis zum Verkauf zur Verfügung steht.

Angebot und Nachfrage sind die zwei Kräfte, die am Markt als Gegengewichte auftreten. Schneiden sie sich, so spricht man vom Gleichgewicht oder Marktgleichgewicht. Das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage schwankt, da externe wirtschaftliche Faktoren, wie Materialkosten und Wettbewerbsintensität innerhalb des Marktes, die Höhe der Kundennachfrage sowie Wunsch und Möglichkeit der Hersteller beeinflussen, diese Waren zu liefern.

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