Wirtschaftslexikon

Handelsgewerbe

Definition: Was ist ein Handelsgewerbe?

Das Handelsgewerbe ist gem. § 1 HGB ein Gewerbebetrieb, das dem Handelsrecht unterliegt und dessen Inhaber ein Kaufmann ist. Mit dem Begriff werden sämtliche Betriebe zusammengefasst, die nachhaltig und dauerhaft ausgelegt sind und Gewinne erzielen wollen. Der Betrieb hat eine kaufmännische Ausrichtung, hat also eine Buchführung und Bilanzierung und verfügt über eine aktive Administration. Freie Berufe fallen nicht unter den Begriff des Handelsgewerbes.

Es ist eine voll beabsichtigte, erlaubte und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die als solche auch durch eine Gewerbeanmeldung gemeldet werden kann. Ein Eintrag ins Handelsregister hat gleichwohl aber beim Handelsgewerbe lediglich eine verlautbare Bedeutung.

Durch die Gewerbefreiheit nach §1 Abs. 1 Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Handelsgewerbes grundsätzlich jedem gestattet. Nicht EU-Ausländer werden bei der Gewerbegründung dem Europäischen Wirtschaftsrecht untergeordnet.

Ein Beispiel ist etwa die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Auch eine GbR wird automatisch zu einem Handelsgewerbe, in dem Fall auch zur OHG, wenn sie gewerblich tätig wird und sie ihre Tätigkeit zu einem Handelsgewerbe macht.

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