Wirtschaftslexikon

Konkurrenzmandat

Definition: Was ist ein Konkurrenzmandat?

Als Konkurrenzmandat wird eine spezielle Form der Vermögensverwaltung auf Wertpapierbasis bezeichnet. Dabei wird der Auftrag auf drei oder vier Vermögensverwalter unterschiedlicher Gesellschaften aufgeteilt. Der Erfolg der Vermögensanleihe muss den Kunden von den Verwaltern mindestens einmal jährlich in einer gemeinsamen Sitzung dargelegt werden. Ziel dieser Form von Vermögensanlage ist, dass sich die in Konkurrenz zueinander stehenden Vermögensverwalter, indirekt gegenseitig kontrollieren und so ein möglichst optimales Ergebnis für den Kunden erzielt wird.

© Deutsches Derivate Institut

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