Wirtschaftslexikon

Nebenjob

Definition: Was ist ein Nebenjob?

Ein Nebenjob wird per Definition neben dem eigentlichen Hauptberuf ausgeübt und zielt meist auf die zusätzliche Vergütung, den (in der Regel steuerpflichtigen) Nebenverdienst, ab. Eine Nebenbeschäftigung kann z.B. beim selben Arbeitgeber erfolgen, bei einem anderen Arbeitgeber, als selbstständige Nebentätigkeit oder auch als Ehrenamt. Mit dem Nebenjob gehen in der Regel, ebenso wie mit dem Hauptberuf, bestimmte Rechte und Pflichten des jeweiligen Arbeitnehmers einher. Die rechtlichen Grundlagen zum Nebenjob finden sich im Grundsatz zur Berufsfreiheit, genauer im Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Danach haben alle Deutschen das Recht auf freie Berufswahl. Gleichzeitig müssen aber auch die Bestimmungen des Arbeitsrechts eingehalten werden. So darf der Hauptarbeitgeber bei einem geplanten Zusatz-Job eines Mitarbeiters sein Veto erheben, und zwar dann, wenn die Arbeitsverhältnisse sich aus bestimmten Gründen – z.B. wegen sich überschneidender Arbeitszeiten – nicht miteinander vereinen lassen. Bei Beamten ist für einen Nebenjob die Einwilligung des Dienstherren einzuholen. Bei unzulässiger Nebentätigkeit droht fristlose Kündigung.

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