Wirtschaftslexikon

Nebengewerbe

Definition: Was ist ein Nebengewerbe?

Mit dem Begriff Nebengewerbe werden alle jene Gewerbe bezeichnet, die in Nebentätigkeit, das heißt nicht in Vollzeit, bzw. hauptberuflich ausgeübt werden. Die konkrete Grenze wird hier im Allgemeinen bei einer Stundenzahl von 20 pro Woche gesetzt, wobei diese für das Finanzamt nicht relevant ist – dort ist auch ein Nebengewerbe schlicht und ergreifend ein Gewerbe. Analog dazu trifft der Begriff Nebengewerbe auch keine Aussage bezüglich der Rechtsform des Gewerbes. Gleichzeitig kann jedes Gewerbe auch nebenher ausgeführt werden, bei der Gewerbeanmeldung macht dies keinen gravierenden Unterschied.

Die Krankenkassen dagegen unterscheiden sehr wohl: Wenn nämlich maximal 15 Stunden pro Woche gearbeitet wird, fällt die Arbeit für die Kasse nicht in die Kategorie hauptberuflich ausgeübtes Gewerbe, sondern in die Nebenberuflichkeit. Dann muss keine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden, zudem ist bis zu einer Grenze von 400€ auch keine Rentenversicherung notwendig. Interessant ist das z.B. für Bafög-Bezieher, die so ihr Gehalt ein wenig aufbessern können, wobei auch sie die gängigen Zuverdienstgrenzen im Nebengewerbe beachten müssen.

© Onpulson.de

   vorheriger Begriff
«
nächster Begriff    
»
Erhalten Sie jeden Monat die neusten Business-Trends in ihr Postfach!
X